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Kündigungsklauseln

Kündigungsklauseln bezeichnet vertragliche Bestimmungen, die regeln, wie und unter welchen Bedingungen ein Vertrag beendet wird. Sie legen Art der Beendigung (ordentlich, außerordentlich), Fristen, erforderliche Form, zulässige Kündigungsgründe und die Rechtsfolgen der Beendigung fest. Ziel ist Planungssicherheit, Risikominimierung und Klarheit über die vertraglichen Pflichten nach Kündigung. In Deutschland treten Kündigungsklauseln vor allem in Arbeitsverträgen, Mietverträgen und Liefer- bzw. Dienstleistungsverträgen auf.

Typische Formen:

- Ordentliche Kündigung: kündigen mit vertraglich vereinbarten Fristen, meist befristet/unbefristet; Termine oder Fristen richten sich nach Vertrag

- Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: fristlose oder kurze Frist bei schwerwiegendem Verstoß; Begründung erforderlich.

- Kündigung aus vertraglich vereinbarten Gründen/Aufhebungsverträge: Kündigung unter Einhaltung vereinbarter Fristen oder beidseitige Aufhebung durch Aufhebungsvertrag; auch

Inhalt und Form:

- Fristen: gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfristen; Datum des Wirksamwerdens; Zustellungsmethoden.

- Forma: in vielen Bereichen schriftlich; Unterschrift beider Seiten; ggf. elektronische Form nur, wenn zulässig.

- Folgen: Beendigung des Vertragsverhältnisses, Rückgabe von Materialien, Endabrechnung, etwaige Ausgleichszahlungen.

Rechtlicher Rahmen und Hinweise:

- Kündigungsklauseln müssen mit zwingendem Recht vereinbar bleiben; im Arbeitsrecht besteht besonderer Kündigungsschutz, bei Mietverträgen besondere gesetzliche

oder
gesetzlichem
Recht.
Verlängerungsklauseln
oder
automatische
Verlängerungen.
Regelungen
zur
Kündigung.
Unklare
oder
gesetzeswidrige
Klauseln
können
unwirksam
sein.