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Kriterienkatalog

Kriterienkatalog

Ein Kriterienkatalog ist eine strukturierte Auflistung von Kriterien, die zur Bewertung, zum Vergleich oder zur Entscheidungsfindung herangezogen wird. Er dient als Referenzinstrument für Entscheidungsträger, Ausschreibende, Bewerber oder Prüfer und ermöglicht eine systematische, nachvollziehbare Bewertung.

Ein Kriterienkatalog enthält typischerweise: eine Kennung und Bezeichnung des Kriteriums, eine kurze Beschreibung, eine Messgröße oder

Anwendung und Nutzen: In der Beschaffung strukturiert der Kriterienkatalog die Vergabeentscheidung, sorgt für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und

Entwicklung und Pflege: Ein Kriterienkatalog entsteht durch Beteiligung relevanter Stakeholder, Abstimmung auf Ziele und Rahmenbedingungen, Validation

Herausforderungen: Balance zwischen Vollständigkeit und Praktikabilität, Vermeidung von Bias, korrekte Gewichtung und klare Definition von Messgrößen.

ein
Bewertungsverfahren,
Datenquellen,
ggf.
Gewichtungen
oder
Prioritäten,
Zielwerte
oder
Mindestanforderungen
sowie
den
Anwendungs-
bzw.
Geltungsbereich.
Kriterien
können
normativ
(Vorgaben,
die
erfüllt
werden
müssen)
oder
evaluativ
(zur
Bewertung
der
Leistung)
sein.
Nichtdiskriminierung.
In
Projekt-,
Produkt-
oder
Qualitätsmanagement
dient
er
der
Vergleichbarkeit
von
Alternativen,
der
Messbarkeit
von
Zielen
sowie
der
Dokumentation
von
Bewertungsprozessen.
Er
kann
zudem
Anforderungen
aus
Standards,
Rechtsvorgaben
oder
internen
Richtlinien
berücksichtigen.
und
regelmäßige
Aktualisierung.
Er
sollte
versioniert,
überprüfbar
und
anpassbar
bleiben,
um
Veränderungen
in
Umwelt,
Technik
oder
Regulierung
abzubilden.
In
manchen
Bereichen
bestehen
zwingende
gesetzliche
oder
vertragliche
Kriterien,
in
anderen
Bereichen
werden
sie
verhandelt.