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Mindestanforderungen

Mindestanforderungen bezeichnet den geringsten Satz von Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit etwas gültig oder funktionsfähig ist. Sie legen eine untere Grenze fest, die sicherstellt, dass ein System, Produkt oder Prozess bestimmte Mindestleistungen, Sicherheitsstandards oder Qualifikationen erfüllt. Mindestanforderungen unterscheiden sich von Soll- oder Zielanforderungen, die über dem Minimum liegen, und von Wunschvorstellungen, die nicht verpflichtend sind.

Anwendungsbereiche: In der Informationstechnologie definieren Mindestanforderungen oft die minimalen Systemanforderungen für Software oder Dienste, z. B.

Festlegung erfolgt durch Hersteller, Regulierungsbehörden, Branchenverbände oder Vertragspartner und wird regelmäßig überprüft. Die Nennung von Mindestanforderungen

Betriebssystem,
RAM,
Festplattenspeicher,
Prozessorleistung
und
ggf.
Grafikkapazität.
In
Bildung
und
Prüfungen
legen
sie
die
grundsätzlichen
Voraussetzungen
fest,
wie
Vorwissen
oder
bestandene
Module.
In
der
Arbeitswelt
geben
sie
die
essenziellen
Qualifikationen,
Erfahrungen
oder
Zertifikate
an,
die
Kandidaten
erfüllen
müssen.
Bei
Produkten
oder
Dienstleistungen
können
Mindestanforderungen
Sicherheits-,
Umwelt-
oder
Qualitätsstandards
betreffen,
die
für
eine
Zulassung
oder
Zertifizierung
erforderlich
sind.
erhöht
Transparenz
und
erleichtert
Vergabe-
oder
Beschaffungsprozesse.
Werden
sie
verfehlt,
kann
ein
Produkt
abgelehnt,
ein
Antrag
abgewiesen
oder
ein
Auftrag
storniert
werden.