Kostenaufschlägen
Kostenaufschläge bezeichnen in der Betriebswirtschaft eine Preiszulage, die zu den direkten Kosten eines Produkts oder einer Dienstleistung hinzugerechnet wird. Sie dienen dazu, Gemein- und Verwaltungskosten, Risiken, Transport- oder Zahlungsbedingungen sowie Gewinnmargen abzudecken. Im Gegensatz zu reinen Material- oder Lohnkosten handelt es sich um Zuschläge, die zusätzlich zum Basispreis erhoben werden. In Angeboten und Preislisten werden sie oft separat ausgewiesen, damit die Preisbildung nachvollziehbar bleibt.
Typische Formen sind Gemeinkostenzuschläge (für allgemeine Betriebskosten), Bearbeitungs- oder Verwaltungszuschläge, Transport- oder Versandzuschläge, Materialzuschläge sowie Risikozuschläge
Berechnung: Aufschläge werden meist als Prozentsatz der Kostenbasis angegeben. Endpreis = Kostenbasis × (1 + Aufschlagsatz). Beispiel: Basis
Bedeutung: Aufschläge ermöglichen Kostendeckung und Preisstabilität, können aber die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen, wenn sie nicht transparent sind.