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Lohnkosten

Lohnkosten bezeichnet die dem Arbeitgeber durch das Beschäftigen von Arbeitnehmern entstehenden Kosten. Sie setzen sich aus dem Bruttoentgelt (Löhne und Gehälter) sowie allen unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Kosten zusammen, die dem Arbeitgeber tatsächlich zufallen. In der Kostenrechnung werden Lohnkosten oft als Teil der Personalkosten ausgewiesen, unterscheiden sich jedoch je nach Kontext von Gesamtkosten der Beschäftigung.

Bestandteile

- Bruttoentgelt: Löhne, Gehälter, Zulagen, Überstunden und sonstige Vergütungen.

- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: gesetzliche Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

- Lohnnebenkosten und weitere Aufwendungen: Umlagen (z. B. U1, U2 in Deutschland), Zuschüsse zu Fahrten oder Verpflegung,

Berechnung

Lohnkosten = Bruttoentgelt + Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung + Lohnnebenkosten + betriebliche Zusatzleistungen.

Bedeutung

Lohnkosten sind in vielen Unternehmen einer der größten Kostenblöcke. Änderungen bei Mindestlohn, Tarifverträgen oder Sozialabgaben beeinflussen

Unterschiede

Der Begriff Lohnkosten wird oft synonym zu Personalkosten verwendet; streng genommen umfassen Personalkosten jedoch auch weitergehende

betriebliche
Zusatzleistungen,
Kosten
für
Fortbildung,
Einarbeitung
und
Mitarbeiterbindung.
Preisgestaltung,
Profitabilität
und
Investitions-
oder
Personalentscheidungen.
Sie
spielen
eine
zentrale
Rolle
bei
Standortentscheidungen,
Personalstrategien
und
der
Planung
von
Automatisierung
oder
Outsourcing.
Aufwendungen
wie
Verwaltung,
Rekrutierung
und
Weiterbildung,
die
über
die
direkten
Lohnkosten
hinausgehen.