Lohnkosten
Lohnkosten bezeichnet die dem Arbeitgeber durch das Beschäftigen von Arbeitnehmern entstehenden Kosten. Sie setzen sich aus dem Bruttoentgelt (Löhne und Gehälter) sowie allen unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Kosten zusammen, die dem Arbeitgeber tatsächlich zufallen. In der Kostenrechnung werden Lohnkosten oft als Teil der Personalkosten ausgewiesen, unterscheiden sich jedoch je nach Kontext von Gesamtkosten der Beschäftigung.
- Bruttoentgelt: Löhne, Gehälter, Zulagen, Überstunden und sonstige Vergütungen.
- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: gesetzliche Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
- Lohnnebenkosten und weitere Aufwendungen: Umlagen (z. B. U1, U2 in Deutschland), Zuschüsse zu Fahrten oder Verpflegung,
Lohnkosten = Bruttoentgelt + Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung + Lohnnebenkosten + betriebliche Zusatzleistungen.
Lohnkosten sind in vielen Unternehmen einer der größten Kostenblöcke. Änderungen bei Mindestlohn, Tarifverträgen oder Sozialabgaben beeinflussen
Der Begriff Lohnkosten wird oft synonym zu Personalkosten verwendet; streng genommen umfassen Personalkosten jedoch auch weitergehende