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Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften (BG) sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Es handelt sich um öffentlich‑rechtliche, selbstverwaltete Unfallversicherungsträger, die nach Branchen gegliedert sind und Beschäftigte in ihren Sektoren schützen. Gemeinsam mit den Unfallkassen bilden sie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Pflicht und Finanzierung: Die Mitgliedschaft für Unternehmen in den jeweiligen Branchen ist verpflichtend; die Beiträge werden

Aufgaben: Hauptaufgaben sind Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten, Beratung und Unterstützung von Betrieben bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen,

Organisation und Governance: Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber

Geschichte: Die gesetzliche Unfallversicherung entstand im späten 19. Jahrhundert im Rahmen der Sozialgesetzgebung; die Berufsgenossenschaften entwickelten

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überwiegend
von
den
Arbeitgebern
getragen.
Arbeitnehmer
zahlen
in
der
Regel
keine
direkten
Beiträge.
Die
BG
decken
Arbeitsunfälle,
Wegeunfälle
und
Berufskrankheiten
ab
und
tragen
Kosten
für
medizinische
Behandlung,
Rehabilitation
und
Erwerbsförderung.
Überwachung
und
Schulung
sowie
Forschung
zu
Arbeitssicherheit.
Im
Leistungsfall
erhalten
Versicherten
medizinische
Behandlung,
Rehabilitation,
berufliche
Wiedereingliederung
und
gegebenenfalls
Renten
oder
Hinterbliebenenleistungen.
und
der
Versicherten
wirken
in
Gremien
mit.
Die
DGUV
koordiniert
die
Zusammenarbeit
der
BG
und
Unfallkassen,
setzt
gemeinsame
Standards
und
bündelt
Informationen.
sich
aus
den
frühen
Formen
der
Betriebskrankenkassen
und
branchenbezogenen
Unfallversicherungen.
In
der
Gegenwart
arbeiten
BG
und
Unfallkassen
unter
dem
Dach
der
DGUV
zusammen,
um
einheitliche
Regeln
und
Abläufe
zu
gewährleisten.