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Hinterbliebenenleistungen

Hinterbliebenenleistungen ist ein Sammelbegriff für Leistungen der Sozialversicherung, die Angehörige eines Verstorbenen finanziell unterstützen. Sie sollen den Einkommensverlust abfangen, der durch den Tod eines versicherten oder rentenberechtigten Menschen entsteht. In Deutschland gehören dazu vorrangig Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die wichtigsten Formen sind Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrente. Die Witwen- oder Witwerrente wird dem überlebenden

Ansprüche entstehen durch Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung. Es sind Unterlagen wie Sterbeurkunde, Nachweise zur Ehe-

Hinterbliebenenleistungen sollen eine finanzielle Grundabsicherung bieten und sind im Sozialgesetzbuch VI geregelt.

Ehe-
oder
eingetragenen
Lebenspartner
gewährt,
sofern
der
Verstorbene
Beiträge
zur
gesetzlichen
Rentenversicherung
entrichtet
hat
und
bestimmte
Voraussetzungen
erfüllt
sind
(z.
B.
ggf.
Altersgrenzen,
Unterhaltspflichten
oder
Kinder).
Die
Waisenrente
kommt
minderjährigen
bzw.
unter
bestimmten
Bedingungen
auch
volljährigen
Kindern
des
Verstorbenen
zugute.
Die
Höhe
und
Dauer
der
Leistungen
hängen
von
den
eingezahlten
Beiträgen
des
Verstorbenen,
dem
Verhältnis
zum
Hinterbliebenen
und
weiteren
gesetzlich
festgelegten
Kriterien
ab.
In
einigen
Fällen
kann
sich
die
Leistung
verlängern,
etwa
bei
Ausbildung
oder
Behinderung
des
Kindes.
oder
Abstammungsbeziehung
sowie
ggf.
Nachweise
zu
etwaigen
eigenen
Rentenansprüchen
vorzulegen.
Die
Auszahlung
erfolgt
in
der
Regel
monatlich
und
endet
je
nach
Fall
(z.
B.
bei
Remarriage
des
Hinterbliebenen
oder
Erreichen
der
Alters-/Bildungsgrenzen
des
Kindes).