Home

Handelsverträge

Handelsverträge bezeichnet Verträge, in denen kommerzielle Transaktionen geregelt werden. Sie betreffen typischerweise den Austausch von Waren oder Dienstleistungen zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden. Handelsverträge können national oder international ausgerichtet sein und unterliegen in vielen Rechtsordnungen besonderen handelsrechtlichen Regeln.

Zu den gängigsten Typen gehören Kaufverträge, Lieferverträge, Werkverträge, Handelsvertreter- und Vertriebsverträge sowie Franchise- und Lizenzverträge. Auch

Wesentliche Inhalte sind Leistungsumfang, Preise, Zahlungsbedingungen, Liefer- oder Leistungsfristen, Gefahr- und Eigentumsübergang, Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz,

Der Rechtsrahmen variiert: In Deutschland bildet das Handelsgesetzbuch (HGB) den Kern des Handelsrechts; allgemeine Vorschriften des

Durchsetzung erfolgt vor nationalen Gerichten oder durch Schiedsverfahren; bei Streitigkeiten kann Mediation als Vorstufe dienen. Typische

In der Praxis erfordern Handelsverträge eine klare Struktur, sorgfältige Klauselarbeit und die Abstimmung von Interessen, um

Rahmenverträge,
die
künftige
Geschäftsvorgänge
regeln,
fallen
darunter.
Je
nach
Rechtsordnung
können
bestimmte
Vertragstypen
besonderen
Vorschriften
unterliegen,
etwa
Gewährleistung,
Haftung
oder
Eigentumsvorbehalt.
Vertraulichkeit
sowie
Kündigungs-
und
Rücktrittsregelungen.
Zusätzlich
klären
Incoterms
oder
andere
Lieferbedingungen
den
Risikoverlauf
bei
grenzüberschreitenden
Geschäften.
Verträge
regeln
oft
auch
Geheimhaltungs-
und
Wettbewerbsverbote,
Vertragsstrafen
sowie
Audit-
und
Compliance-Vorgaben.
BGB
finden
ergänzend
Anwendung.
Bei
internationalen
Transaktionen
kommt
häufig
das
UN-Kaufrecht
CISG
zur
Anwendung
oder
es
wird
eine
Rechtswahl
getroffen.
Gerichtsstand
und
Schiedsgerichtsbarkeit
können
vertraglich
festgelegt
werden.
Klauseln
betreffen
Höhere
Gewalt,
Salvatorische
Klausel,
Anwendbarkeit
von
Liefer-
und
Zahlungsbedingungen,
sowie
Anpassungsmöglichkeiten
bei
Änderungen
wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen.
Rechtsrisiken
zu
begrenzen
und
Verlässlichkeit
in
der
Geschäftsbeziehung
sicherzustellen.