Handelsakteure
Handelsakteure bezeichnet in der Ökonomie und dem Handelsrecht die Akteure, die in Handels- und Wirtschaftsprozessen tätig sind. Dazu gehören natürliche Personen, juristische Personen und andere Organisationen, die Güter oder Dienstleistungen kaufen, verkaufen, vermitteln oder finanzieren. Als zentrale Triebkräfte des Handels beeinflussen sie Angebot, Nachfrage, Preise und Handelsströme.
Zu den Handelsakteuren zählen Unternehmen aller Größenordnungen – vom Einzelunternehmer bis zu Konzernstrukturen – sowie Großhändler, Einzelhändler, Hersteller,
Im Handelsrecht und der Handelswirtschaft fällt der Status eines Handelsakteurs oft mit dem Kaufmannsbegriff zusammen. Wer
Auf Märkten interagieren sie durch Verträge, Lieferungen, Zahlungsabwicklungen, Finanzierung und Logistik. Wettbewerb, Informationsasymmetrien und Regulierung beeinflussen
Zusammengefasst bezeichnet Handelsakteure alle relevanten Akteure im Handel, deren Interaktionen die Funktionsweise von Märkten prägen.