Einzelunternehmer
Einzelunternehmer bezeichnet im deutschsprachigen Raum eine natürliche Person, die ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit eigenverantwortlich und allein betreibt. Das Unternehmen ist kein eigener Rechts- oder Gesellschaftsvertrag; der Unternehmer tritt in eigenem Namen auf und haftet persönlich. Der Begriff wird verwendet, wenn eine Einzelperson ohne Kapitalgesellschaft ein Unternehmen führt, oft unter dem eigenen Namen oder unter einem gewerblichen Namen.
Gründung und Rechtsform: Für die Gründung ist in der Regel eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich.
Haftung: Die Haftung ist unbeschränkt und persönlich. Das Privatvermögen kann bei Verbindlichkeiten herangezogen werden. Rechtliche Trennung
Besteuerung und Buchführung: Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Gewerbesteuer fällt je nach Hebesatz der Gemeinde an,
Vor- und Nachteile: Vorteile sind geringe Gründungskosten, einfache Führung, volle Gewinnnutzung und geringe formale Anforderungen. Nachteile