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Haftungsfreistellungen

Haftungsfreistellung bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung, in der eine Partei (Freisteller) übernimmt, die Haftung einer anderen Partei (Bezogener) für bestimmte Ansprüche, Schäden oder Kosten zu übernehmen oder freizustellen. Typisch umfasst sie auch die Kosten zur Rechtsverteidigung und gegebenenfalls Vergleiche. Ziel ist es, Risiken und finanzielle Folgen von Schadensfällen auf einen bestimmten Verantwortlichen zu übertragen.

Inhalt und typischer Aufbau einer Haftungsfreistellung betreffen meist folgende Punkte: den Umfang der Freistellung (welche Ansprüche

Rechtlicher Rahmen und Praxis: In Deutschland sind Haftungsfreistellungen grundsätzlich zulässig, sofern sie klar und verständlich formuliert

Anwendung finden Haftungsfreistellungen in Bereichen wie IT- und Softwareverträgen, Beratungs- und Dienstleistungsverträgen, Bau- und Lieferverträgen sowie

Siehe auch: Haftungsausschluss, Schadensersatz, Vertragsrecht.

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und
Schäden
abgedeckt
sind,
z.
B.
Drittansprüche,
Produkthaftung,
Vertragsstrafen),
eventuelle
Rechtsverteidigungskosten,
eine
Höchstsumme
oder
eine
Obergrenze
der
Haftung,
sowie
zeitliche
Begrenzungen.
Oft
werden
Ausschlüsse
vorgenommen
(z.
B.
bei
vorsätzlichem
Verschulden,
grober
Fahrlässigkeit,
Verletzungen
wesentlicher
Vertragspflichten
oder
bei
bestimmten
Rechtsgütern).
Zudem
werden
mit
der
Klausel
Pflichten
zur
Mitwirkung,
Benachrichtigung
und
Koordination
bei
Rechtsstreitigkeiten
festgelegt.
sind
und
den
allgemeinen
Grundsätzen
des
Vertragsrechts
entsprechen.
Klauseln
können
in
bestimmten
Fällen
einer
Prüfung
nach
dem
BGB,
dem
AGB-Recht
und
dem
Verbraucherschutz
unterliegen.
Insbesondere
kann
eine
Freistellung
bei
Pflichtverletzungen,
lebensnotwendigen
Rechtsgütern
oder
in
Verbraucherverträgen
restriktiv
oder
unwirksam
sein,
wenn
sie
den
gesetzlichen
Schutzumfang
unangemessen
umgeht
oder
missbräuchlich
ist.
in
Logistik-
und
Lieferkettenverträgen.
Sie
dienen
der
Risikoteilung
und
Klarstellung
der
Verantwortlichkeiten
zwischen
den
Parteien.