Gültigkeitsgrenze
Die Gültigkeitsgrenze bezeichnet in der Fachsprache den Zeitpunkt oder die Grenzmarke, bis zu der etwas gültig, rechtswirksam oder anwendbar bleibt. Sie wird in der Regel durch eine konkrete Angabe festgelegt, etwa ein Datum, einen Schwellenwert oder eine bestimmte Bedingung. Ab diesem Grenzwert entfalten weitere rechtliche Wirkungen oder praktische Geltung ihre Gültigkeit nicht mehr oder werden eingeschränkt.
Typische Anwendungsbereiche sind der Verwaltungs- und Rechtsbereich sowie Verträge und Zertifikate. Bei Ausweisen, Pässen, Führerscheinen, Lizenzen,
Im wissenschaftlich-technischen Kontext bezeichnet die Gültigkeitsgrenze den Bereich, in dem eine Methode, ein Modell oder eine
Aus praktischer Sicht bedeutet eine Gültigkeitsgrenze häufig eine Erneuerung, Verlängerung oder Überprüfung. Sie dient der Rechts-