Verfallsfrist
Verfallsfrist bezeichnet im Rechts- und Verwaltungswesen eine festgelegte Zeitspanne, nach deren Ablauf eine Rechtsposition in der Regel nicht mehr durchsetzbar ist. Die Frist beginnt je nach Rechtsgebiet mit einem maßgeblichen Ereignis, wie etwa Kenntnis eines Anspruchs, Erhalt eines Bescheids oder Abschluss eines Vertrags, und läuft bis zum Ablaufdatum.
Der Begriff wird oft in Zusammenhang mit Rechten verwendet, deren Ausübung an eine Frist gebunden ist. Gegenüber
Typische Anwendungsbereiche sind Vertrags- und Leistungsrecht, Verwaltungs- und Steuerrecht, Arbeits- und Tarifrecht sowie spezielle Ausschlussfristen, wie
Praktisch gilt: Fristen sorgfältig dokumentieren, Fristberechnungen prüfen und bei Unsicherheit früh rechtlichen Rat einholen.