Grundbesitzern
Grundbesitzer bezeichnet Personen oder juristische Einheiten, die rechtlich Eigentümer von Grund und Boden sind. Der Begriff umfasst private Eigentümer, Familien- oder Erbschaftsvermögen, Unternehmen sowie öffentliche Körperschaften. Grundbesitz kann unbebautes, bebautes oder landwirtschaftlich genutztes Land sein. In Deutschland erfolgt der Eigentumsnachweis im Grundbuch, das Eigentumsverhältnisse sowie Belastungen wie Hypothek, Grundschuld oder Wegerechte festhält.
Die Grundbesitzer haben gemäß Eigentum das Recht auf Nutzung, Veräußerung, Verpachtung und Belastung des Grundstücks sowie
In der Praxis variiert die Rolle der Grundbesitzer stark je nach Nutzungsform. Privatpersonen besitzen häufig kleinere
Bei Vermietung oder Verpachtung treten spezifische Rechtsverhältnisse in Kraft: Eigentümer fungieren als Vermieter oder Verpächter, während