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Grundbesitz

Grundbesitz bezeichnet das Recht an unbeweglichem Vermögen, insbesondere an Grundstücken. Dazu gehören das Bodenstück selbst, darauf befindliche Gebäude und fest mit dem Boden verbundene Bestandteile. Grundbesitz umfasst das Eigentum an einem Grundstück sowie Miteigentumsanteile und bestimmte dingliche Nutzungsrechte, die dauerhaft mit dem Boden verbunden sind. Gegenstände, die beweglich sind, wie Fahrzeuge oder Wertpapiere, fallen nicht unter Grundbesitz.

In Deutschland erfolgt der Erwerb von Grundbesitz in der Regel durch notarielle Beurkundung und die abschließende

Zu Grundbesitz können Nutzungs- und Beschränkungsrechte gehören: Nießbrauch, Wohnrechte und Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte. Belastungen können durch

Der Begriff wird auch in anderen deutschsprachigen Rechtsordnungen verwendet, wobei es Unterschiede in Detailregelungen geben kann.

Einigung
über
Auflassung.
Die
Eigentumsübertragung
wird
durch
Eintragung
ins
Grundbuch
vollzogen,
das
ein
öffentliches
Register
ist.
Das
Grundbuch
gliedert
sich
typischerweise
in
Abteilungen
für
Eigentümer,
Lasten
und
Grundpfandrechte.
Eigentum
an
einem
Grundstück
ist
dem
Inhaber
im
Grundbuch
zugewiesen
und
schützt
die
Rechtsposition
des
Eigentümers.
Es
bestehen
zudem
Möglichkeiten
des
Eigentums
in
Gemeinschaften,
etwa
Miteigentum
oder
Erbbaurecht.
Hypothek,
Grundschuld
oder
Rentenschuld
entstehen,
die
im
Grundbuch
gesichert
sind.
Diese
Rechte
und
Lasten
beeinflussen
die
Veräußerung,
Beleihung
und
Nutzung
des
Grundstücks.
Eigentümer
ist
verpflichtet,
Grundsteuer
zu
zahlen,
baurechtliche
Vorschriften
einzuhalten
und
die
Substanz
des
Eigentums
zu
wahren.
Grundbesitz
bildet
eine
zentrale
Grundlage
des
Immobilienmarkts,
der
Stadt-
und
Bodenpolitik
sowie
der
Planung,
Bewertung
und
Beleihung
von
Immobilien.