Grundbesitz
Grundbesitz bezeichnet das Recht an unbeweglichem Vermögen, insbesondere an Grundstücken. Dazu gehören das Bodenstück selbst, darauf befindliche Gebäude und fest mit dem Boden verbundene Bestandteile. Grundbesitz umfasst das Eigentum an einem Grundstück sowie Miteigentumsanteile und bestimmte dingliche Nutzungsrechte, die dauerhaft mit dem Boden verbunden sind. Gegenstände, die beweglich sind, wie Fahrzeuge oder Wertpapiere, fallen nicht unter Grundbesitz.
In Deutschland erfolgt der Erwerb von Grundbesitz in der Regel durch notarielle Beurkundung und die abschließende
Zu Grundbesitz können Nutzungs- und Beschränkungsrechte gehören: Nießbrauch, Wohnrechte und Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte. Belastungen können durch
Der Begriff wird auch in anderen deutschsprachigen Rechtsordnungen verwendet, wobei es Unterschiede in Detailregelungen geben kann.