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Gläubigerinteressen

Gläubigerinteressen bezeichnet die berechtigten Belange von Gläubigern in Schuldverhältnissen und Krisensituationen. Dazu gehören die möglichst schnelle und vollständige Befriedigung ihrer Forderungen aus Darlehen, Lieferungen oder anderen Ansprüchen sowie der Schutz vor nachteiliger Behandlung durch Schuldner oder Insolvenzverwalter. In der Praxis dienen Gläubigerinteressen der Gestaltung von Verträgen, der Durchsetzung von Rechten und der gerechten Verteilung knapper Vermögenswerte.

In Deutschland regelt die Insolvenzordnung (InsO) die Berücksichtigung der Gläubigerinteressen in Insolvenz- und Sanierungsverfahren. Forderungen werden

Im Unternehmen gilt der Grundsatz, dass Geschäftsführer die Gläubigerinteressen berücksichtigen müssen, insbesondere wenn der Fortbestand des

Praktisch können Gläubiger Forderungen geltend machen, Sicherheiten verfolgen, an Gläubigerversammlungen teilnehmen und im Rahmen von Verhandlungen

in
Rangklassen
eingeteilt;
Massegläubiger,
Insolvenzgläubiger
und
privilegierte
Forderungen.
Die
Insolvenzmasse
wird
verwertet,
um
die
Ansprüche
zu
befriedigen,
wobei
Kosten
des
Verfahrens
vorrangig
bedient
werden.
Gläubigerausschuss
und
Insolvenzverwalter
vertreten
die
Interessen
der
Gläubiger;
im
Insolvenzplan
kann
die
Begebung
einer
Sanierung
die
Rechte
der
Gläubiger
nach
Maßgabe
des
Verfahrens
ändern,
sofern
die
Mehrheiten
zustimmen
und
gesetzliche
Vorgaben
eingehalten
werden.
Unternehmens
gefährdet
ist.
Ziel
ist
eine
möglichst
wirtschaftliche
Verwertung
und,
wenn
möglich,
eine
Sanierung,
die
Gläubigern
eine
möglichst
hohe
Rückführung
ermöglicht.
Dabei
müssen
gesetzliche
Pflichten
wie
eine
rechtzeitige
Insolvenzmeldung
beachtet
und
ein
Missbrauch
von
Gläubigerinteressen
vermieden
werden.
oder
Sanierungsplänen
Einfluss
nehmen.
Die
Rangordnung
der
Gläubigerbestände
bestimmt
die
Chancen
auf
Rückzahlungen
und
die
Behandlung
von
Sicherheiten;
bestimmte
Gläubigergruppen,
etwa
der
Staat
oder
Arbeitnehmeransprüche,
genießen
unter
bestimmten
Voraussetzungen
Vorrang.