Gläubigerinteressen
Gläubigerinteressen bezeichnet die berechtigten Belange von Gläubigern in Schuldverhältnissen und Krisensituationen. Dazu gehören die möglichst schnelle und vollständige Befriedigung ihrer Forderungen aus Darlehen, Lieferungen oder anderen Ansprüchen sowie der Schutz vor nachteiliger Behandlung durch Schuldner oder Insolvenzverwalter. In der Praxis dienen Gläubigerinteressen der Gestaltung von Verträgen, der Durchsetzung von Rechten und der gerechten Verteilung knapper Vermögenswerte.
In Deutschland regelt die Insolvenzordnung (InsO) die Berücksichtigung der Gläubigerinteressen in Insolvenz- und Sanierungsverfahren. Forderungen werden
Im Unternehmen gilt der Grundsatz, dass Geschäftsführer die Gläubigerinteressen berücksichtigen müssen, insbesondere wenn der Fortbestand des
Praktisch können Gläubiger Forderungen geltend machen, Sicherheiten verfolgen, an Gläubigerversammlungen teilnehmen und im Rahmen von Verhandlungen