Gemeinschaftsanlagen
Gemeinschaftsanlagen bezeichnet gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen und Anlagen in einem Grundstück oder Gebäudekomplex, die dem Eigentum oder der Nutzung der Eigentümergemeinschaft oder des Gebäudebetriebs unterliegen. Sie dienen dem gemeinsamen Zweck und werden in der Regel durch die Eigentümergemeinschaft verwaltet.
Rechtlich basieren Gemeinschaftsanlagen auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Diese Dokumente bestimmen,
Typische Beispiele sind zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgung, Wasser- und Abwassernetz, elektrische Verteilung und gemeinschaftliche Beleuchtung, Aufzüge,
Nutzung und Kosten: Die Anlagen dienen allen Eigentümern oder Nutzern. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Zustimmung
Bedeutung: Gemeinschaftsanlagen sichern die Funktionsfähigkeit des gesamten Gebäudes, schützen Werte und ermöglichen eine faire Verteilung von