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Geldwäschegesetzes

Das Geldwäschegesetz, kurz GwG, ist das zentrale deutsche Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus. Es setzt europäisches Recht in nationales Recht um und schafft einen Rechtsrahmen, der es Unternehmen und bestimmten Berufsgruppen vorschreibt, verdächtige Aktivitäten zu erkennen, zu verhindern und zu melden. Ziel ist es, illegale Herkunft von Geldern zu verhindern und Finanzströme transparenter zu machen.

Zu den verpflichteten Anwendern gehören Banken, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Wertpapier- und Vermögensverwaltungsdienstleister, Zahlungsdienstleister, aber auch Immobilienmakler, Juweliere

Zentrale Pflichten sind die identitäts- und wirtschaftlichkeitsbezogene Prüfung von Kunden (Know Your Customer), die Feststellung des

Sanktionen bei Verstößen reichen von ordnungsrechtlichen Maßnahmen und Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Folgen. Das GwG

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und
andere
Händler
mit
hohen
Bargeld-
oder
Werttransaktionen.
Zudem
fallen
Rechtsanwälte,
Notare,
Steuerberater
und
weitere
Berufsgruppen,
die
regelmäßig
mit
Kundengeldern
oder
wertvollen
Vermögenswerten
umgehen,
unter
das
GwG.
Für
diese
Gruppen
gilt
ein
risikobasiertes
Vorgehen
bei
der
Kundenprüfung
und
-überwachung.
wirtschaftlich
Berechtigten,
die
laufende
Transaktionsüberwachung,
die
Aufbewahrung
von
Aufzeichnungen
sowie
die
Einrichtung
eines
effektiven
internen
AML-Compliance-Systems
und
gegebenenfalls
die
Bestellung
eines
Geldwäschebeauftragten.
Verdächtige
Aktivitäten
oder
Transaktionen
müssen
der
Financial
Intelligence
Unit
(FIU)
gemeldet
werden.
wird
von
Aufsichtsbehörden
wie
BaFin
und
den
zuständigen
Strafverfolgungsbehörden
überwacht
und
regelmäßig
im
Zuge
europäischer
Rechtsanpassungen
fortgeschrieben.