verdächtige
Verdächtige (singular Verdächtiger) bezeichnet in der deutschen, österreichischen und schweizerischen Strafprozessordnung eine Person, gegen die ein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht und die Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens ist. Der Begriff kennzeichnet einen Ermittlungsstatus vor der formellen Anklagestellung und unterscheidet sich damit von Beschuldigten oder Angeklagten.
In der Praxis bedeutet dies, dass Verdächtige zwar als potenzielle Täter in Betracht kommen, aber noch nicht
Zu den Rechten der Verdächtigen gehören in vielen Rechtsordnungen das Recht auf informationelle Verständigung über den
Der Übergang vom Verdächtigen zum Beschuldigten erfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft ausreichende Anhaltspunkte für eine Anklage hat;