Ermittlungsverfahrens
Der Begriff Ermittlungsverfahrens, in der Praxis als Ermittlungsverfahren bezeichnet, bezeichnet die vorläufige, investigative Phase im deutschen Strafprozessrecht, in der Staatsanwaltschaft und Polizei Beweise sammeln, um zu prüfen, ob ein Straftatbestand vorliegt und ob Anklage erhoben werden soll. Es beginnt üblicherweise mit einer Kenntnisnahme von einem Verdacht, einer Anzeige oder einer sonstigen Hinweissache und läuft unabhängig davon, ob eine formale Beschuldigung besteht.
Die Leitung liegt bei der Staatsanwaltschaft, die mit der Polizei die Ermittlungen durchführt. Zu den typischen
Während des Verfahrens sind die beteiligten Personen rechtlich geschützt. Verdächtige haben Rechte auf Unterstützung durch einen
Das Ermittlungsverfahren endet in der Regel mit einer Einstellung des Verfahrens, wenn Beweise fehlen oder eine