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Strafprozessrecht

Strafprozessrecht bezeichnet die Gesamtheit der Normen, die den Ablauf eines Strafverfahrens regeln. Ziel ist es, die Aufklärung von Straftaten unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu ermöglichen und dabei die individuellen Rechte des Beschuldigten, die Interessen der Opfer und das öffentliche Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung auszugleichen.

In Deutschland wird das Strafprozessrecht vor allem durch die Strafprozessordnung (StPO) sowie durch das Grundgesetz und

Der Verfahrensablauf gliedert sich in das Ermittlungsverfahren, in dem Polizei und Staatsanwaltschaft Beweise sammeln, und das

Nach dem Urteil stehen Rechtsmittel zur Verfügung, vor allem Berufung und Revision, sowie in bestimmten Fällen

europäisches
Recht
geprägt.
Die
StPO
regelt
Zuständigkeiten
von
Polizei
und
Staatsanwaltschaft,
Verfahrenshandlungen
wie
Vernehmungen,
Beweisaufnahme,
Beweisverwertung,
sowie
das
Verfahren
vor
Gericht.
Verfahrensgarantien
ergeben
sich
aus
verfassungsrechtlichen
Bestimmungen,
insbesondere
dem
Rechtsstaatsprinzip,
der
Unschuldsvermutung
und
dem
rechtlichen
Gehör.
Hauptverfahren,
in
dem
das
Gericht
die
Anklage
prüft,
Beweise
erhebt
und
unter
Berücksichtigung
der
Verteidigung
ein
Urteil
fällt.
Die
Beweisaufnahme
umfasst
Zeugenbefragungen,
Sachverständigengutachten
und
Beweismittel.
Der
Angeklagte
hat
Anspruch
auf
Verteidigung,
Akteneinsicht
und
ein
faires
Verfahren;
Öffentlichkeit
besteht
grundsätzlich,
kann
aber
in
bestimmten
Fällen
eingeschränkt
werden.
eine
Wiederaufnahme
des
Verfahrens.