Home

Gehaltsanpassung

Gehaltsanpassung bezeichnet im Arbeitsrecht die Anpassung des Grundgehalts eines Mitarbeiters. Ziel ist es, Löhne an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen, etwa an steigende Lebenshaltungskosten, an die Leistung des Mitarbeiters oder an Veränderungen im Arbeitsmarkt. Gehaltsanpassungen können formell vertraglich vereinbart, tariflich geregelt oder betriebsintern festgelegt werden.

Arten der Gehaltsanpassung umfassen automatische Gehaltsanpassung (COLA/Inflationsanpassung) an den Verbraucherpreisindex, leistungsbezogene Gehaltsanpassung als Ergebnis einer Leistungsbeurteilung

Träger und Prozesse: Anpassungen erfolgen typischerweise jährlich oder nach Leistungsbeurteilungen, manchmal retroaktiv. Der Prozess umfasst Bewertung,

Rechtlicher Rahmen und Auswirkungen: In Deutschland sind Gehaltsanpassungen rechtlich zulässig und steuerlich wie gewöhnliches Gehalt zu

Hintergründe und Kritik: Unternehmen nutzen Gehaltsanpassungen zur Mitarbeiterbindung, Lohngerechtigkeit und Kostenkontrolle. Kritik umfasst potenzielle Ungleichheiten, Lohnsteigerung

sowie
markt-
bzw.
wettbewerbsorientierte
Gehaltsanpassung,
um
Spitzenkräfte
zu
halten.
Tarifverträge
regeln
oft
Gehaltsbänder,
Stufen
und
automatische
oder
regelmäßige
Anpassungen;
Mantel-
oder
Fachtarife
können
Fristen
und
Beträge
festlegen.
Festsetzung
eines
neuen
Grundgehalts,
Genehmigung
durch
Vorgesetzte
oder
Gremien,
sowie
Dokumentation.
Transparente
Kriterien
und
die
Vermeidung
von
Diskriminierung
sind
wichtig.
behandeln;
Änderungen
beeinflussen
Sozialabgaben
entsprechend.
Tarifgebundene
Unternehmen
müssen
Tarifverträge
beachten;
außerhalb
solcher
Bindungen
liegen
Gehälter
im
Ermessen
des
Arbeitgebers.
trotz
Inflation
oder
ungleich
belegte
Leistungsbewertungen.