Gehaltsanpassung
Gehaltsanpassung bezeichnet im Arbeitsrecht die Anpassung des Grundgehalts eines Mitarbeiters. Ziel ist es, Löhne an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen, etwa an steigende Lebenshaltungskosten, an die Leistung des Mitarbeiters oder an Veränderungen im Arbeitsmarkt. Gehaltsanpassungen können formell vertraglich vereinbart, tariflich geregelt oder betriebsintern festgelegt werden.
Arten der Gehaltsanpassung umfassen automatische Gehaltsanpassung (COLA/Inflationsanpassung) an den Verbraucherpreisindex, leistungsbezogene Gehaltsanpassung als Ergebnis einer Leistungsbeurteilung
Träger und Prozesse: Anpassungen erfolgen typischerweise jährlich oder nach Leistungsbeurteilungen, manchmal retroaktiv. Der Prozess umfasst Bewertung,
Rechtlicher Rahmen und Auswirkungen: In Deutschland sind Gehaltsanpassungen rechtlich zulässig und steuerlich wie gewöhnliches Gehalt zu
Hintergründe und Kritik: Unternehmen nutzen Gehaltsanpassungen zur Mitarbeiterbindung, Lohngerechtigkeit und Kostenkontrolle. Kritik umfasst potenzielle Ungleichheiten, Lohnsteigerung