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Gebäudeeigentümern

Gebäudeeigentümer sind natürliche oder juristische Personen, die ein Gebäude oder Teile davon besitzen. Dazu gehören Einzelpersonen, Vermieter, Eigentümergemeinschaften sowie Grundstückseigentümer. In Deutschland wird das Eigentum am Grundstück im Grundbuch eingetragen; die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für Eigentümergemeinschaften.

Zu den Rechten der Gebäudeeigentümer gehört die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis über ihr Eigentum, einschließlich Vermietung, Veräußerung oder

Pflichten und Kosten umfassen Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes sowie die Beachtung baurechtlicher Vorgaben. Bei Mehrfamilienhäusern

Verantwortlichkeiten im Alltag umfassen Haftung für Schäden, Versicherungsschutz, Brandschutz, Energieeffizienz und Einhaltung von Energiekonzepten sowie regelmäßige

Insgesamt spielen Gebäudeeigentümer eine zentrale Rolle in der Bewirtschaftung, Instandhaltung und Weiterentwicklung von Immobilien, sowohl im

Beleihung,
sowie
das
Nutzungsrecht
und
die
Möglichkeit
zur
Wertsteigerung.
In
der
Praxis
können
Rechte
durch
vertragliche
Regelungen,
Mietverträge
oder
die
Gemeinschaftsordnung
eingeschränkt
sein.
fallen
zudem
Kosten
für
das
gemeinschaftliche
Eigentum
an,
die
über
die
Instandhaltungsrücklage
oder
das
Hausgeld
auf
die
Eigentümer
verteilt
werden.
Die
Verwaltung
des
gemeinschaftlichen
Eigentums
erfolgt
häufig
durch
einen
Verwalter,
und
Eigentümerversammlungen
entscheiden
über
wichtige
Belange
der
Gemeinschaft.
Anpassungen
an
gesetzliche
Vorgaben,
etwa
zum
Energieausweis
oder
zu
Modernisierungsanforderungen.
Strategische
Entscheidungen
betreffen
Modernisierungen,
Finanzierung
und
Wertentwicklung
des
Bestands.
privaten
als
auch
im
gewerblichen
Bereich.