Gebäudeeigentümer
Gebäudeeigentümer ist die Person oder juristische Einheit, die rechtlich Eigentümer eines Gebäudes ist. Der Eigentümer kann das gesamte Objekt besitzen oder Anteile an einem Mehrparteienbau halten. In Mehrfamilienhäusern können Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bestehen; der Grundbuchauszug dokumentiert Eigentumsverhältnisse.
Zu den Rechten gehören Nutzung, Veräußerung, Vermietung sowie die Teilnahme an Entscheidungen über gemeinschaftliche Belange in
Zu den Pflichten gehören ordnungsgemäße Instandhaltung, Sicherheit und Verkehrstauglichkeit des Gebäudes, Versicherungsschutz (Gebäudeversicherung, Haftpflicht), sowie Kostenbeteiligungen
Übertragungen erfolgen notariell beurkundet; der Erwerb wird im Grundbuch eingetragen, möglicherweise mit Hypotheken oder Grundschulden belastet.
Zusammengefasst trägt der Gebäudeeigentümer rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Verantwortung für das Gebäude, seine Sicherheit, Nutzung und