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Gebäudeeigentümer

Gebäudeeigentümer ist die Person oder juristische Einheit, die rechtlich Eigentümer eines Gebäudes ist. Der Eigentümer kann das gesamte Objekt besitzen oder Anteile an einem Mehrparteienbau halten. In Mehrfamilienhäusern können Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bestehen; der Grundbuchauszug dokumentiert Eigentumsverhältnisse.

Zu den Rechten gehören Nutzung, Veräußerung, Vermietung sowie die Teilnahme an Entscheidungen über gemeinschaftliche Belange in

Zu den Pflichten gehören ordnungsgemäße Instandhaltung, Sicherheit und Verkehrstauglichkeit des Gebäudes, Versicherungsschutz (Gebäudeversicherung, Haftpflicht), sowie Kostenbeteiligungen

Übertragungen erfolgen notariell beurkundet; der Erwerb wird im Grundbuch eingetragen, möglicherweise mit Hypotheken oder Grundschulden belastet.

Zusammengefasst trägt der Gebäudeeigentümer rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Verantwortung für das Gebäude, seine Sicherheit, Nutzung und

der
Eigentümergemeinschaft.
In
Einzeleigentum
ohne
Gemeinschaft
besteht
das
Verfügungsrecht
in
der
Regel
uneingeschränkt,
sofern
gesetzliche
Einschränkungen
beachtet
werden.
an
gemeinschaftlichen
Aufgaben
(Hausgeld,
Rücklagenbildung).
Rechts-
und
Aufsichtsvorschriften
umfassen
Bauordnungen,
Energiestandards
wie
den
Energieausweis,
Brandschutz
und
ggf.
Denkmalschutzauflagen.
Steuerliche
Aspekte
umfassen
Grundsteuer,
Einkommensteuer
aus
Vermietung,
gegebenenfalls
Gewerbesteuer
bei
gewerblicher
Nutzung.
Werterhaltung
–
sowohl
im
Eigentum
als
auch
gegenüber
Mietern
und
der
Gemeinschaft
der
Eigentümer.