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Gabelstaplerrangierwege

Gabelstaplerrangierwege bezeichnen innerhalb von Betrieben festgelegte Strecken, Begegnungszonen und Rangierflächen, die speziell für das Fahren von Gabelstaplern vorgesehen sind. Sie dienen der sicheren Beförderung von Gütern, der Vermeidung von Kollisionen mit Fußgängern sowie der Optimierung von Lager- und Transportprozessen.

Sie umfassen Markierungen, Beschilderung und bauliche Maßnahmen, die eine klare Trennung von Verkehrsträgern, ausreichend Sichtbeziehungen an

Im Betrieb gelten festgelegte Regeln: reduzierte Geschwindigkeit, verkehrsgerechtes Verhalten, akustische Warnsignale, Sichtkontrollen vor dem Überqueren von

Planung, Umsetzung und Pflege der Gabelstaplerrangierwege erfolgen im Rahmen des betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsmanagements. Risikobewertungen, regelmäßige

In der Praxis dienen sie der Effizienz, Reduktion von Unfällen und verbesserten Durchsatz bei gleichzeitiger Sicherheit

Kreuzungen
und
ausreichende
Fahr-
und
Wendebereiche
gewährleisten.
Die
Breite
und
Gestaltung
der
Wege
hängen
von
der
Fahrzeugdimension,
der
Geländetopografie
und
der
Art
der
Güter
ab
und
können
je
nach
Betrieb
variieren.
Typische
Elemente
sind
farblich
markierte
Fahrspuren,
Sicherheitslinien,
Rampen,
Kreuzungen,
Dock-
und
Ladezonen
sowie
ausreichend
Platz
zum
Abstellen
oder
Warten.
Wegen
sowie
regelmäßige
Kontrolle
von
Fahrzeugzustand,
Beleuchtung
und
Markierungen.
Fußgängerwege
oder
separate
Gehwege
ergänzen
die
Rangierwege,
um
Begegnungen
zu
minimieren.
Mitarbeiter
erhalten
Schulungen
zu
sicheren
Rangierverfahren,
Ladungssicherung
und
Notfallabläufen.
Begehungen,
Wartung
der
Markierungen
und
Beleuchtung
sowie
Anpassungen
bei
Prozessänderungen
sind
Standard.
Dokumentation
der
Verkehrssicherung,
Beschilderung
und
Schulungen
unterstützen
die
Einhaltung.
für
Mitarbeitende
und
Güter.