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Fußgängern

Fußgänger bezeichnet Personen, die sich zu Fuß auf öffentlichen Verkehrsflächen bewegen. Dazu gehören Gehwege, Straßenabschnitte, Zuwege zu Haltestellen sowie Fußgängerüberwege und andere Querungshilfen. Fußgänger nutzen den Straßenraum gemeinsam mit Radfahrern, Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern und sind auf sichere, vorschriftsgemäße Fortbewegung angewiesen. Städteplaner und Verkehrsbehörden arbeiten fortlaufend an Maßnahmen zur besseren Sicherheit von Fußgängern.

Rechte und Pflichten von Fußgängern bestehen im Kern darin, an markierten Übergängen Vorrang zu erhalten und

Infrastruktur zur Fußgängersicherheit umfasst Gehwege, Fußgängerüberwege wie Zebrastreifen, Unterführungen und barrierearme Querungen, außerdem taktile Bodenleitlinien für

Risikofaktoren im Fußgängerverkehr sind häufig mangelnde Sichtbarkeit, Ablenkung durch mobile Geräte, zu schnelles Fahren von Fahrzeugen

Sicherheitstipps für Fußgänger umfassen das Tragen heller oder reflektierender Kleidung bei Dunkelheit, rechtzeitiges Prüfen von Links-Rechts-Kreuzen,

Signale
zu
beachten.
Fahrzeugführer
müssen
Fußgänger
beim
Queren
in
der
Regel
bremsen
und
ihnen
den
Vorrang
gewähren.
Ampeln
für
Fußgänger
geben
Zeitfenster
zum
Überqueren;
außerhalb
von
Signalen
sollten
Fußgänger
die
Verkehrssituation
sorgfältig
prüfen
und
Blickkontakt
zu
herannahenden
Fahrzeugführern
herstellen.
sehbehinderte
Menschen.
Öffentliche
Räume
werden
durch
ausgewiesene
Querungsflächen,
Beleuchtung
und
gute
Sichtachsen
sicherer
gestaltet.
in
der
Nähe
und
ungünstige
Lichtverhältnisse.
Besonders
betroffen
sind
Kinder,
ältere
Menschen
und
Personen
mit
eingeschränkter
Sicht
oder
Mobilität.
Blickkontakt
zu
Fahrzeugführern,
das
Vermeiden
von
Ablenkung
durch
Handys
und
die
Nutzung
von
vorgesehenen
Querungsstellen.