Fremdeinwirkung
Fremdeinwirkung bezeichnet in der deutschen Sprache jegliche Einflussnahme von außen auf eine Organisation, Institution oder ein System, die dessen eigenständige Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit beeinträchtigen kann. Der Begriff wird in politischen, juristischen und organisatorischen Diskursen genutzt, um externe Einflussfaktoren zu beschreiben, die Ergebnisse, Prozesse oder Normen beeinflussen.
Im politischen Kontext wird Fremdeinwirkung häufig im Zusammenhang mit ausländischer Einmischung in innere Angelegenheiten, Wahlen oder
Im Organisationskontext kann Fremdeinwirkung auch ungerechtfertigten Druck durch externe Einflussnehmer bedeuten, etwa durch Lobbyismus, Interessensvertretungen, Abhängigkeiten
Im Rechts- und Verfassungskontext dient der Begriff der Abgrenzung zwischen legitimer internationaler Kooperation und illegitimer Einflussnahme,
Maßnahmen gegen Fremdeinwirkung umfassen Transparenzpflichten, Offenlegung von Finanzmitteln, Unabhängigkeits- und Ethikrichtlinien, Stärkung der Cybersicherheit sowie Medien-
Der Begriff wird in Debatten zu Souveränität, Außenpolitik, Wahlrecht und Sicherheitsfragen regelmäßig verwendet.