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Fremdeinwirkung

Fremdeinwirkung bezeichnet in der deutschen Sprache jegliche Einflussnahme von außen auf eine Organisation, Institution oder ein System, die dessen eigenständige Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit beeinträchtigen kann. Der Begriff wird in politischen, juristischen und organisatorischen Diskursen genutzt, um externe Einflussfaktoren zu beschreiben, die Ergebnisse, Prozesse oder Normen beeinflussen.

Im politischen Kontext wird Fremdeinwirkung häufig im Zusammenhang mit ausländischer Einmischung in innere Angelegenheiten, Wahlen oder

Im Organisationskontext kann Fremdeinwirkung auch ungerechtfertigten Druck durch externe Einflussnehmer bedeuten, etwa durch Lobbyismus, Interessensvertretungen, Abhängigkeiten

Im Rechts- und Verfassungskontext dient der Begriff der Abgrenzung zwischen legitimer internationaler Kooperation und illegitimer Einflussnahme,

Maßnahmen gegen Fremdeinwirkung umfassen Transparenzpflichten, Offenlegung von Finanzmitteln, Unabhängigkeits- und Ethikrichtlinien, Stärkung der Cybersicherheit sowie Medien-

Der Begriff wird in Debatten zu Souveränität, Außenpolitik, Wahlrecht und Sicherheitsfragen regelmäßig verwendet.

öffentliche
Debatten
verwendet.
Typische
Erscheinungsformen
sind
Desinformationskampagnen,
die
Finanzierung
politischer
Akteure
durch
externe
Akteure,
Cyberangriffe
oder
verdeckte
Einflussnahme
auf
politische
Entscheidungsprozesse.
in
Lieferketten
oder
unlautere
Absprachen,
die
Entscheidungsprozesse
verzerren.
die
die
Souveränität
beeinträchtigen
könnte.
Er
wird
verwendet,
um
zu
diskutieren,
wie
Staaten
und
Organisationen
autonom
handeln
können,
ohne
von
externen
Kräften
manipuliert
zu
werden.
und
Informationskompetenz,
um
Manipulationsversuche
früh
zu
erkennen
und
zu
begrenzen.