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Einmischung

Einmischung bezeichnet das absichtliche oder unbeabsichtigte Beeinflussen von Angelegenheiten, die als privat, innerstaatlich oder souverän gelten. In der Politik wird der Begriff oft verwendet, wenn eine Akteursgruppe die Entscheidungen oder Handlungen eines anderen Staates oder einer Gemeinschaft beeinflussen will, etwa durch Druck, Unterstützung oppositioneller Gruppen, Diplomatie, wirtschaftliche Maßnahmen oder auch direkte militärische Eingriffe. Der Begriff trägt oft eine negative Konnotation und wird verwendet, um fremde Einflussnahme zu kritisieren.

Im Völkerrecht kennzeichnet die Nicht-Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten ein Grundprinzip der Souveränität. Eingriffe

Formen der Einmischung sind vielfältig: politische Einmischung durch Unterstützung von Oppositionsgruppen oder bestimmten Narrativen; wirtschaftliche Einmischung

Der Begriff wird sowohl in internationalen als auch in nationalen Kontexten verwendet. Er steht im Gegensatz

sind
grundsätzlich
unzulässig,
außer
sie
werden
vom
Sicherheitsrat
der
Vereinten
Nationen
unter
Chapter
VII
genehmigt
oder
ausdrücklich
durch
bilaterale
Vereinbarungen
legitimiert.
In
der
Debatte
um
die
Schutzverantwortung
(R2P)
werden
gelegentlich
mildere
Formen
der
Einmischung
diskutiert,
insbesondere
humanitäre
Intervention,
wobei
Rechtmäßigkeit
und
Legitimität
stark
umstritten
bleiben.
durch
Sanktionen,
Handelsbeschränkungen
oder
finanzielle
Abhängigkeiten;
militärische
Einmischung
wie
Truppenpräsenz
oder
Bombardements;
sowie
informationelle
und
cybernetische
Beeinflussung
durch
propagandistische
Mittel,
Desinformation
oder
Hacktivismus.
Die
Folgen
können
Spannungen,
Destabilisierung,
Verlust
von
Vertrauen
und
Gegenmaßnahmen
auslösen.
zu
Prinzipien
wie
Nichteinmischung,
souveräne
Selbstbestimmung
und
multilateraler
Konfliktregelung.