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Frachtführerhaftung

Frachtführerhaftung bezeichnet die gesetzliche Verantwortung des Frachtführers – also des Unternehmens oder der Person, die den Transport von Gütern übernimmt – für Schäden, Verlust oder Verspätungen, die während des Transports entstehen. Die Haftung ist in den meisten Ländern durch nationale Transportgesetze und internationale Übereinkommen, etwa das CMR-Übereinkommen für den Güterkraftverkehr auf der Straße, geregelt. Sie beruht auf dem Grundsatz, dass der Frachtführer die Obhut über die Frachten übernimmt und dafür sorgsam handeln muss.

Im deutschen Recht ist die Frachtführerhaftung im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Der

Ausnahmen von der Haftung umfassen Fälle, in denen der Absender die Beschaffenheit der Güter falsch angegeben

Die Praxis unterscheidet zwischen einfacher Haftung (Verantwortlichkeit für alle unmittelbaren Schäden) und verschärfter Haftung (zum Beispiel

Frachtführer
haftet
grundsätzlich
für
den
vollständigen
Schaden,
es
sei
denn,
er
kann
nachweisen,
dass
der
Schaden
durch
höhere
Gewalt,
fehlerhafte
Ladung
des
Absenders
oder
andere
vom
Frachtführer
nicht
zu
vertretende
Ursachen
entstanden
ist.
Die
Haftungsgrenzen
können
vertraglich,
jedoch
nicht
unterhalb
gesetzlicher
Mindestgrenzen,
festgelegt
werden.
Für
den
Straßentransport
gilt
ein
Höchstbetrag
von
8,33
Sonderziehungsrechten
pro
Kilogramm,
es
sei
denn,
die
Parteien
vereinbaren
einen
höheren
Betrag.
hat,
unzureichend
verpackt
oder
bei
Gefahrgut
mangelnde
Vorschriften
eingehalten
wurden.
Die
Haftung
erstreckt
sich
nicht
auf
Schäden,
die
durch
normale
Abnutzung,
unvorhersehbare
Ereignisse
oder
höhere
Gewalt
(z. B.
Naturkatastrophen)
entstehen,
sofern
der
Frachtführer
diese
nicht
zu
vertreten
hat.
bei
Gefahrgut).
Viele
Spediteure
schließen
Haftungsbeschränkungen
in
ihren
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
ein,
die
jedoch
nur
wirksam
sind,
wenn
sie
transparent
und
im
Einklang
mit
geltendem
Recht
stehen.
Die
Frachtführerhaftung
bleibt
ein
zentrales
Element
des
Transportrechts,
um
die
Interessen
von
Versendern,
Empfängern
und
Transportunternehmen
auszubalancieren.