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Frachtführers

Frachtführer ist in der deutschen Rechtsordnung derjenige, der die Beförderung von Gütern aufgrund eines Frachtvertrags übernimmt. Der Frachtführer kann eine natürliche oder eine juristische Person sein und betreibt Beförderungen in Straßen-, Schienen-, See- oder Luftverkehr. Seine Aufgabe besteht darin, die Güter zum vereinbarten Ziel zu bringen und den Transport mit der gewöhnlichen Sorgfalt und geeigneten Verkehrsmitteln auszuführen. In der Praxis kann der Frachtführer direkt Vertragspartner des Versenders sein oder als Teil eines Logistik- oder Speditionsdienstes agieren, wobei der Spediteur Transportleistungen vermittelt und nicht zwingend selbst Frachtführer ist.

Zur Beweissicherung des Beförderungsvertrags dienen Dokumente wie der Frachtbrief im Straßengüterverkehr oder gleichwertige Papiere (bill of

Die Haftung des Frachtführers für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung richtet sich nach dem anwendbaren Beförderungsrecht. Bei

Frachtführer bilden ein zentrales Glied der Logistikketten und bieten oft Tür-zu-Tür- oder multimodale Transportlösungen an, wobei

lading
im
Seetransport).
Das
Verhältnis
verpflichtet
den
Frachtführer
zur
sorgfältigen
Umschlag-,
Verlade-
und
Transportausführung,
zur
Einhaltung
der
Vorgaben
zum
Schutz
der
Güter
sowie
zur
rechtzeitigen
Auslieferung.
internationalem
Straßentransport
gilt
in
der
Regel
das
CMR-Übereinkommen;
im
See-
und
Luftverkehr
greifen
je
nach
Vertragsgestaltung
die
einschlägigen
internationalen
Übereinkommen
(Hague-Visby
bzw.
Hamburg-Regeln
im
Seetransport;
Warsaw
bzw.
Montreal
im
Luftverkehr).
Die
Haftung
ist
in
vielen
Fällen
begrenzt,
es
sei
denn,
Wertangaben
wurden
deklariert
und
entsprechend
entlohnt.
Bestimmte
Ursachen
bleiben
ausgeschlossen,
etwa
Verschulden
des
Absenders
oder
unsachgemäße
Verpackung.
sie
eng
mit
Versendern,
Empfängern
und
gegebenenfalls
Spediteuren
zusammenarbeiten.