Frachtführers
Frachtführer ist in der deutschen Rechtsordnung derjenige, der die Beförderung von Gütern aufgrund eines Frachtvertrags übernimmt. Der Frachtführer kann eine natürliche oder eine juristische Person sein und betreibt Beförderungen in Straßen-, Schienen-, See- oder Luftverkehr. Seine Aufgabe besteht darin, die Güter zum vereinbarten Ziel zu bringen und den Transport mit der gewöhnlichen Sorgfalt und geeigneten Verkehrsmitteln auszuführen. In der Praxis kann der Frachtführer direkt Vertragspartner des Versenders sein oder als Teil eines Logistik- oder Speditionsdienstes agieren, wobei der Spediteur Transportleistungen vermittelt und nicht zwingend selbst Frachtführer ist.
Zur Beweissicherung des Beförderungsvertrags dienen Dokumente wie der Frachtbrief im Straßengüterverkehr oder gleichwertige Papiere (bill of
Die Haftung des Frachtführers für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung richtet sich nach dem anwendbaren Beförderungsrecht. Bei
Frachtführer bilden ein zentrales Glied der Logistikketten und bieten oft Tür-zu-Tür- oder multimodale Transportlösungen an, wobei