Ermessensspielraums
Der Begriff Ermessensspielraum bezeichnet den Spielraum, den eine Verwaltungsbehörde hat, wenn ein Gesetz mehrere zulässige Entscheidungen erlaubt. In diesem Rahmen ist die Rechtsvorschrift nicht auf eine einzige Maßnahme festgelegt, sondern lässt eine Abwägung und Auswahl zwischen verschiedenen Optionen zu. Ziel ist es, den konkreten Einzelfall unter Beachtung des Zweckes des Gesetzes gerecht zu berücksichtigen.
Er entsteht dort, wo Normen offen formuliert sind oder Bewertungsspielräume vorsehen, etwa bei Genehmigungen, Rechtsauskünften, Zuteilungen
Die Ausübung des Ermessens ist rechtlich zu prüfen. Behörden müssen ihre Entscheidungen begründen, eine sachliche Abwägung
Typische Anwendungsfelder finden sich in der Vergabe, der Sozial-, Steuer- oder Umweltverwaltung. Beispiele reichen von Ermessensentscheidungen