Einzelverkauf
Einzelverkauf bezeichnet den Verkauf von Waren in einzelnen Einheiten an Endverbraucher, im Gegensatz zum Großhandel, bei dem Waren in größeren Mengen an Wiederverkäufer geliefert werden. Der Begriff wird im Einzelhandel verwendet, um Transaktionen zu beschreiben, bei denen der Käufer eine einzelne Ware oder eine geringe Stückzahl erwirbt. Typische Merkmale sind ein breites Sortiment, direkte Beratung, Präsenz in Ladengeschäften und Online-Shops sowie eine starke Fokussierung auf Kundenservice und Verfügbarkeit.
Unternehmen nutzen den Einzelverkauf, um Endkunden direkt zu erreichen. Die Preisbildung orientiert sich oft am Einzelpreis
Vertriebskanäle umfassen stationäre Einzelhandelsgeschäfte, Online-Shops, Marktplätze, Direktvertrieb und gelegentlich Verkaufsautomaten. Logistische Anforderungen umfassen schnelle Abwicklung, einfache
Gesetzlich fällt der Einzelverkauf unter Verbraucherschutz- und Vertragsrecht. Dazu gehören Gewährleistung, Widerrufsrechte bei Online-Käufen sowie Datenschutz.