Eigentümerstrukturen
Eigentümerstrukturen bezeichnet die Zusammensetzung der Eigentumsverhältnisse an einer wirtschaftlichen Einheit. Sie umfasst, wer die Eigentumsrechte an Vermögenswerten hält, wie groß die Anteile oder Stimmrechte sind und wie diese verteilt sind. Eine Eigentümerstruktur bestimmt, wer Entscheidungen beeinflussen oder blockieren kann, und hat damit unmittelbaren Einfluss auf Unternehmensführung, Strategie und Finanzierung. Typischerweise lassen sich Eigentümerstrukturen nach dem Eigentumsinhaber unterscheiden: natürliche Personen, juristische Personen (Unternehmen, Fonds, Stiftungen), Familienunternehmen, staatliche oder kommunale Eigentümer, Mitarbeiterbeteiligungen sowie Treuhand- oder Stiftungsstrukturen.
In Unternehmen treten häufig Zusammenschlüsse auf: Familien- oder Gründerhäuser mit kontrollierenden Mehrheiten, institutionelle Investoren wie Pensionsfonds
Regulatorische Anforderungen zur Offenlegung bedeutender Beteiligungen existieren in vielen Rechtsordnungen. Unternehmen nutzen verschiedene Instrumente, um Eigentümerstrukturen
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