Eigentümerstatus
Eigentümerstatus bezeichnet den rechtlichen Status einer Person oder einer juristischen Einheit als Eigentümer einer Sache oder eines Rechts. Eigentum ist ein dingliches Recht, das dem Eigentümer grundsätzlich die Verfügungsbefugnis über die Sache, ihren Nutzen und ihre Verwertung ermöglicht. Es steht im Gegensatz zum Besitz, bei dem jemand die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat, ohne rechtlich Eigentümer zu sein. Der Eigentümer trägt üblicherweise auch Verantwortung und Pflichten im Zusammenhang mit der Eigentumsverfügung.
Rechtsgrundlagen in Deutschland: Eigentum entsteht durch gesetzliche Vorschriften. Bewegliche Sachen werden durch eine Einigung gemäß § 929
Rechte und Pflichten des Eigentümerstatus umfassen das Recht zur Nutzung, Veränderung, Veräußerung und Belastung der Sache,
Unterscheidung zu Besitz und zu anderen Eigentumsformen: Eigentümerstatus bedeutet rechtliche Eigentümerschaft, die über die tatsächliche Herrschaft