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Eigentümerstatus

Eigentümerstatus bezeichnet den rechtlichen Status einer Person oder einer juristischen Einheit als Eigentümer einer Sache oder eines Rechts. Eigentum ist ein dingliches Recht, das dem Eigentümer grundsätzlich die Verfügungsbefugnis über die Sache, ihren Nutzen und ihre Verwertung ermöglicht. Es steht im Gegensatz zum Besitz, bei dem jemand die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat, ohne rechtlich Eigentümer zu sein. Der Eigentümer trägt üblicherweise auch Verantwortung und Pflichten im Zusammenhang mit der Eigentumsverfügung.

Rechtsgrundlagen in Deutschland: Eigentum entsteht durch gesetzliche Vorschriften. Bewegliche Sachen werden durch eine Einigung gemäß § 929

Rechte und Pflichten des Eigentümerstatus umfassen das Recht zur Nutzung, Veränderung, Veräußerung und Belastung der Sache,

Unterscheidung zu Besitz und zu anderen Eigentumsformen: Eigentümerstatus bedeutet rechtliche Eigentümerschaft, die über die tatsächliche Herrschaft

BGB
und
Übergabe
übertragen.
Immobilien
erfordern
zusätzlich
die
Auflassung
und
die
Eintragung
der
Eigentumsübertragung
ins
Grundbuch,
oft
begleitet
von
notarieller
Beglaubigung.
Das
Konzept
des
Eigentumsvorbehalts
kann
genutzt
werden,
damit
das
Eigentum
erst
mit
Erfüllung
einer
Bedingung
oder
Zahlung
übergeht.
solange
dies
gesetzlich
und
vertraglich
zulässig
ist.
Der
Eigentümer
trägt
die
Verantwortung
für
Unterhalt,
Schäden
und
Haftung
aus
dem
Eigentum.
Bei
gemeinschaftlichem
Eigentum,
etwa
Miteigentum
an
einem
Grundstück,
können
Nutzungs-
und
Verwertungsrechte
auf
die
Miteigentümer
verteilt
sein;
auch
Erbengemeinschaften
setzen
besondere
Regeln
voraus.
hinausgeht.
Besitz
kann
vorliegen,
ohne
Eigentümer
zu
sein;
umgekehrt
kann
Eigentum
bestehen,
obwohl
Besitz
einer
anderen
Person
rechtlich
zugeordnet
ist
(z.
B.
Treuhand,
Pfandrechte).
Eigentümerstatus
kann
sich
auch
auf
Eigentum
an
Anteilen
in
Unternehmen
beziehen,
wodurch
Stimmrechte
und
wirtschaftliche
Ansprüche
entstehen.