Eigentumsformen
Eigentumsformen bezeichnet die unterschiedlichen rechtlichen Formen, in denen Eigentum an einer Sache oder an Rechten gehalten werden kann. Sie legen fest, wer Eigentümer ist, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und wie das Eigentum übertragen oder belastet werden darf.
Alleineigentum: Hier besitzt eine Person das Eigentum umfassend allein. Der Eigentümer kann die Sache nutzen, veräußern,
Miteigentum: Mehrere Personen halten Eigentumsanteile an einer Sache. Jeder besitzt einen Bruchteil des Eigentums; Nutzungsrechte richten
Wohnungseigentum: Eine spezifische Form des Eigentums an Gebäuden, die durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt ist. Der Eigentümer
Erbengemeinschaft und Gesamthand: Nach einem Tod oder in bestimmten Rechtsverhältnissen entsteht eine Gemeinschaft von Eigentümern. Entscheidungen
Staats- und Gemeineigentum: Eigentum von Staat, Kommunen oder öffentlichen Einrichtungen, das der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient.
Eigentumsformen variieren je nach Rechtsordnung; sie bestimmen Nutzungs-, Verwertungs- und Verfügungsrechte sowie Absprachen zwischen Eigentümern.