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Durchsetzungsmaßnahmen

Durchsetzungsmaßnahmen sind Instrumente, die dazu dienen, die Einhaltung von Rechten, Rechtsansprüchen oder behördlichen Entscheidungen sicherzustellen. Sie kommen zum Einsatz, wenn freiwillige Erfüllung ausbleibt oder Rechtsnormen nicht eingehalten werden. Dabei kann es sich um Maßnahmen im Zivilprozess, im Verwaltungsrecht oder in anderen Rechtsbereichen handeln.

Im Zivilprozess dienen Durchsetzungsmaßnahmen vorrangig der Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen oder titulierten Ansprüchen. Typische Instrumente sind

Im Verwaltungsrecht umfassen Durchsetzungsmaßnahmen die Durchsetzung behördlicher Anordnungen, Gebühren- oder Bußgeldbescheide sowie Zwangsmittel bei Nichtbefolgung von

Sicherheits- und verfassungsrechtliche Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit, Rechtsschutz und rechtsstaatliche Verfahren sichern den ordnungsgemäßen Einsatz von Durchsetzungsmaßnahmen.

die
Zwangsvollstreckung
durch
einen
Gerichtsvollzieher,
Pfändungen
von
Einkommen,
Konten
oder
anderen
Vermögenswerten
sowie
die
Zwangsmaßnahmen
gegen
Schuldner,
um
eine
Forderung
durchzusetzen.
Oft
beginnt
der
Prozess
mit
einem
Mahnbescheid,
der
zu
einer
Vollstreckungstitel-gestützten
Durchsetzung
führt.
Die
Rechte
des
Schuldners
und
der
Schuldnerin
bleiben
dabei
geschützt,
etwa
durch
gerichtliche
Kontrolle,
Fristen
und
Rechtsbehelfe.
Verwaltungsakte.
Dazu
gehören
Bußgelder,
Zwangsgelder
und,
in
Ausnahmefällen,
weitere
Zwangsmaßnahmen
zur
Durchsetzung
von
behördlichen
Verpflichtungen.
Hier
stehen
Gleichgewicht
zwischen
Vollstreckung
und
Schutz
der
Betroffenenrechte
im
Vordergrund,
etwa
durch
Rechtswege,
Anhörungen
und
verfahrensrechtliche
Anforderungen.
Sie
sollen
Missbrauch
verhindern
und
gewährleisten,
dass
Maßnahmen
zielgerichtet,
angemessen
und
nachvollziehbar
bleiben.
Die
konkreten
Regeln
variieren
je
nach
Rechtsordnung
und
Kontext.