Betroffenenrechte
Betroffenenrechte, auch Rechte der betroffenen Person genannt, bezeichnet im Datenschutzrecht die zentralen Rechte von Personen gegenüber Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie beruhen vor allem auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und gelten für die Verarbeitung durch Stellen in der EU oder durch außerhalb ansässige Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Zu den wichtigsten Rechten gehören das Recht auf Auskunft nach Art. 15, das Recht auf Berichtigung nach
Zusätzliche Rechte betreffen die Information der betroffenen Person über die Datenverarbeitung (Art. 12–14) und den Anspruch
Praxis: Personen können ihre Rechte gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen, der innerhalb eines Monats antworten muss;