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Betroffenenrechte

Betroffenenrechte, auch Rechte der betroffenen Person genannt, bezeichnet im Datenschutzrecht die zentralen Rechte von Personen gegenüber Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie beruhen vor allem auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und gelten für die Verarbeitung durch Stellen in der EU oder durch außerhalb ansässige Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

Zu den wichtigsten Rechten gehören das Recht auf Auskunft nach Art. 15, das Recht auf Berichtigung nach

Zusätzliche Rechte betreffen die Information der betroffenen Person über die Datenverarbeitung (Art. 12–14) und den Anspruch

Praxis: Personen können ihre Rechte gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen, der innerhalb eines Monats antworten muss;

Art.
16,
das
Recht
auf
Löschung
nach
Art.
17
(Recht
auf
Vergessenwerden)
sowie
das
Recht
auf
Einschränkung
der
Verarbeitung
nach
Art.
18.
Weiter
besteht
das
Recht
auf
Datenübertragbarkeit
nach
Art.
20
und
das
Recht
auf
Widerspruch
nach
Art.
21,
unter
anderem
gegen
Direktwerbung
und
gegen
Verarbeitung
aus
berechtigten
Interessen.
Das
Recht
auf
automatisierte
Entscheidungen,
einschließlich
Profiling,
wird
in
Art.
22
geschützt,
und
das
Recht
auf
Widerruf
der
Einwilligung
nach
Art.
7
Abs.
3
wird
anerkannt.
auf
Beschwerde
bei
einer
Aufsichtsbehörde
sowie
auf
wirksame
Rechtsmittel
(Art.
77,
79).
in
komplexen
Fällen
kann
die
Frist
verlängert
werden.
In
der
Regel
sind
Anfragen
kostenlos,
bei
offensichtlich
unbegründeten
oder
exzessiven
Anfragen
können
Gebühren
oder
Ablehnungen
erfolgen.
Die
Umsetzung
der
Betroffenenrechte
kann
durch
geeignete
Prozesse,
Transparenz
und
klare
Datenschutzhinweise
in
der
Praxis
erleichtert
werden.