Dokumenteneinzug
Dokumenteneinzug bezeichnet den Prozess des Erhalts, der Prüfung, der Digitalisierung und der systematischen Aufnahme von Dokumenten in eine Vorgangsakte oder ein Dokumentenmanagementsystem. Er bildet damit den ersten Schritt in der Bearbeitung von Anträgen, Verträgen, Belegen oder Akten in Behörden und Unternehmen.
Dokumente können in Papierform oder elektronisch übermittelt werden. Nach der Anlieferung werden Vollständigkeit und Plausibilität der
Typische Technologien sind Dokumentenmanagementsysteme (DMS), elektronische Akten, OCR-basierte Texterkennung, automatische Klassifikation und rollenbasierte Zugriffskontrollen. Moderne Lösungen
Rechtsgrundlagen umfassen Datenschutz- und Archivierungsvorschriften. In Deutschland spielen DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz, sowie spezifizierte Aufbewahrungsfristen und revisionssichere
Anwendungsbereiche reichen von Behörden (Standesamt, Finanzen, Sozialleistungen) über Gerichte bis zu Unternehmen mit großen Aktenbeständen oder