Diskriminierungsfreiheit
Diskriminierungsfreiheit bezeichnet das Prinzip, dass Menschen nicht aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt oder ausgeschlossen werden dürfen. Sie umfasst das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlichen Bereichen wie Arbeit, Bildung, Wohnen und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Ziel ist es, soziale Gleichheit zu fördern und Ausgrenzung zu verhindern.
Rechtsgrundlagen und Reichweite: Diskriminierungsfreiheit ist sowohl in internationalen als auch in regionalen Rechtsordnungen verankert. Wichtige Grundlagen
Formen und Durchsetzung: Rechtlich relevante Diskriminierung kann als direkte Diskriminierung (benachteiligende Ungleichbehandlung aufgrund eines Merkmals), indirekte
Anwendungsbereiche und Perspektiven: Diskriminierungsfreiheit gilt in Arbeitswelt, Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnen und im öffentlichen Dienst. Diskurse umfassen