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Gesetzesbestimmungen

Gesetzesbestimmungen sind die verbindlichen normativen Regeln, die in Gesetzen und in anderen Rechtsakten enthalten sind. Sie legen Rechte, Pflichten und Verfahrensweisen fest und bilden den Kern der rechtlichen Ordnung. In vielen Rechtsordnungen, auch im deutschen Recht, sind Gesetze in Regelungsstrukturen gegliedert, üblicherweise in Abschnitte, Unterabschnitte und Paragraphen (mit dem Zeichen §). Sie enthalten unter anderem Definitionen, den Anwendungsbereich, Konkretisierungen von Rechten und Pflichten, Nebenvorschriften, Sanktionen, Fristen und Übergangsregelungen.

Sie dienen als primäre Rechtsnormen; ihre Anwendung richtet sich nach der Verfassung, nach dem Rang der Normen

Die Auslegung von Gesetzesbestimmungen erfolgt historisch, systematisch und teleologisch. Unklarheiten werden durch Auslegung, lückenhafte Regelungen durch

Zum Zweck der Rechtsklarheit sorgen Gesetzesbestimmungen für Vorhersehbarkeit, Rechtsschutz und Gleichbehandlung. Änderungen erfordern meist ein formelles

und
nach
Auslegung.
Oberste
Rechtsquelle
ist
oft
das
Grundgesetz;
darauf
folgen
Gesetzesnormen,
die
durch
Parlament
verabschiedet
werden;
verwaltungsrechtliche
Verordnungen
oder
Verwaltungsvorschriften
ergänzen
diese,
dürfen
aber
nicht
gegen
Gesetze
verstoßen.
Gerichte
und
Behörden
sind
verpflichtet,
Gesetzesbestimmungen
so
anzuwenden
und
auszulegen,
dass
der
Wille
der
Gesetzgebung
erkennbar
wird.
ergänzende
Normen
oder
durch
Gesetzesänderungen
behoben.
Gesetzesbestimmungen
können
zeitlich
befristet
oder
in
Übergangsregelungen
geregelt
sein,
um
Anpassungen
an
neue
Umstände
zu
ermöglichen.
Gesetzgebungsverfahren,
wodurch
sich
der
normative
Inhalt
fortentwickeln
kann.