Gesetzesbestimmungen
Gesetzesbestimmungen sind die verbindlichen normativen Regeln, die in Gesetzen und in anderen Rechtsakten enthalten sind. Sie legen Rechte, Pflichten und Verfahrensweisen fest und bilden den Kern der rechtlichen Ordnung. In vielen Rechtsordnungen, auch im deutschen Recht, sind Gesetze in Regelungsstrukturen gegliedert, üblicherweise in Abschnitte, Unterabschnitte und Paragraphen (mit dem Zeichen §). Sie enthalten unter anderem Definitionen, den Anwendungsbereich, Konkretisierungen von Rechten und Pflichten, Nebenvorschriften, Sanktionen, Fristen und Übergangsregelungen.
Sie dienen als primäre Rechtsnormen; ihre Anwendung richtet sich nach der Verfassung, nach dem Rang der Normen
Die Auslegung von Gesetzesbestimmungen erfolgt historisch, systematisch und teleologisch. Unklarheiten werden durch Auslegung, lückenhafte Regelungen durch
Zum Zweck der Rechtsklarheit sorgen Gesetzesbestimmungen für Vorhersehbarkeit, Rechtsschutz und Gleichbehandlung. Änderungen erfordern meist ein formelles