Dauerschuldverhältnis
Dauerschuldverhältnis ist ein Begriff des deutschen Zivilrechts, der ein Schuldverhältnis beschreibt, das nicht auf eine einmalige Leistung abzielt, sondern fortlaufende oder wiederkehrende Leistungen über längere Zeit erfordert. Charakteristisch ist eine kontinuierliche Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner, bei der regelmäßige Verpflichtungen entstehen und erfüllt werden müssen. Die Beendigung dieses Verhältnisses erfolgt typischerweise durch Kündigung, Ablauf oder gesetzliche Gründe.
Typische Merkmale sind: eine länger andauernde Leistungsbeziehung, wiederkehrende Leistungen oder Nutzungen, sowie vertragliche oder gesetzliche Regelungen
Häufige Beispiele für Dauerschuldverhältnisse sind Arbeitsverträge (Arbeitsverhältnis), Mietverträge (Mietverhältnis), Versorgungs- oder Dienstleistungsverträge sowie bestimmte Finanz- oder
Rechtliche Regelungen betreffen vor allem Kündigungs- und Anpassungsmöglichkeiten. Dauerschuldverhältnisse können durch ordentliche Kündigung beendet oder in