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Datenschutzmaßnahmen

Datenschutzmaßnahmen bezeichnet eine Gesamtheit technischer und organisatorischer Maßnahmen, die darauf abzielen, personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen und die Grundsätze der Datenschutzgesetze einzuhalten. Sie tragen zur Umsetzung von Datenschutz durch Technik und durch Organisation bei und sollen die Rechte der betroffenen Personen wahren.

Der rechtliche Rahmen für Datenschutzmaßnahmen bildet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nationale Datenschutzgesetze. Unternehmen und Behörden müssen

Technische Maßnahmen umfassen Verschlüsselung von Daten im Ruhezustand und bei der Übertragung, starke Zugriffskontrollen und Authentifizierung,

Die Umsetzung erfolgt risikobasiert und fortlaufend, mit Dokumentation, regelmäßigen Audits und kontinuierlicher Anpassung an neue Bedrohungen.

Datenschutz
durch
Technik
(privacy
by
design)
und
durch
default
(privacy
by
default)
berücksichtigen,
eine
Datenschutz-Folgenabschätzung
durchführen,
wenn
eine
Verarbeitung
ein
erhebliches
Risiko
darstellt,
sowie
Verträge
mit
Auftragsverarbeitern
abschließen.
Im
Falle
einer
Datenschutzverletzung
besteht
eine
Meldepflicht
an
die
Aufsichtsbehörde
innerhalb
der
gesetzlich
festgelegten
Frist
und
gegebenenfalls
eine
Benachrichtigung
der
betroffenen
Personen.
regelmäßige
Softwareupdates
und
Patch-Management,
sichere
Programmierung,
Auditing
und
Monitoring,
Datensparsamkeit,
Pseudonymisierung
sowie
sichere
Löschung
von
Daten.
Organisatorische
Maßnahmen
beinhalten
klare
Verantwortlichkeiten,
Datenschutzerklärungen,
Schulungen,
Datenschutzrichtlinien,
Risiko-
und
Änderungsmanagement,
Vereinbarungen
zur
Auftragsverarbeitung,
Verzeichnisse
von
Verarbeitungstätigkeiten
und
Incident-Response-Pläne.
Ziel
der
Maßnahmen
ist
der
Schutz
der
Privatsphäre,
die
Vermeidung
von
Schäden
und
die
Gewährleistung
einer
vertrauenswürdigen
Verarbeitung
personenbezogener
Daten.