Datenschutzbereich
Datenschutzbereich bezeichnet in vielen deutschsprachigen Organisationen einen Funktionsbereich oder eine organisatorische Einheit, die für die Umsetzung und Aufrechterhaltung des Datenschutzes verantwortlich ist.
Zu den typischen Aufgaben gehören die Entwicklung und Pflege von Datenschutzrichtlinien, Rollen- und Verantwortlichkeitsstrukturen, Schulungen sowie
Der Datenschutzbereich koordiniert mit dem Datenschutzbeauftragten (DSB), der IT, Rechtsabteilung, Personalwesen und externen Dienstleistern. Er sorgt
In der Praxis umfasst er auch Schulungen, Audits, Risikobewertungen, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitung und Lieferantenprüfungen
Der Rechtsrahmen umfasst die DSGVO, das BDSG sowie länderspezifische Regelungen; grenzüberschreitende Datenübermittlungen erfolgen basierend auf Angemessenheitsbeschlüssen
Ziel ist der Schutz der Rechte von betroffenen Personen, Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen,