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Beschaffungsverfahrens

Beschaffungsverfahren bezeichnet den systematischen Prozess, mit dem Organisationen Güter, Dienstleistungen oder Bauleistungen erwerben. Ziel ist, Bedarf zuverlässig zu decken, Qualität und Wert zu optimieren sowie Rechtsicherheit, Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Im öffentlichen Sektor unterscheidet sich das Verfahren oft deutlich von der Beschaffung in privaten Unternehmen, wo interne Prozesse und Einkaufsrichtlinien dominieren.

Im öffentlichen Beschaffungswesen gelten europaweit geltende Grundsätze und verschiedene Verfahrensarten. Typische Verfahren sind das offene Verfahren,

Der Ablauf umfasst Bedarfsfeststellung und Markterkundung, Vorbereitung der Beschaffung einschließlich Zielsetzung, Kriterien und Fristen, Erstellung von

Rechtlich wird das Beschaffungsverfahren durch europäisches Recht und nationales Vergaberecht bestimmt. In Deutschland etwa GWB, VgV,

Wesentliche Ziele sind Transparenz, Nicht-Diskriminierung, Gleichbehandlung, Wettbewerb und Risikominimierung. Die Digitalisierung, standardisierte Dokumente und elektronische Rechnungsstellung

das
nicht
offene
Verfahren,
das
Verhandlungsverfahren
und
die
freihändige
Vergabe,
oft
ergänzt
durch
Beschränkte
Ausschreibung
oder
EU-weite
Ausschreibungen.
Elektronische
Vergabe
und
e-Vergabe
gewinnen
dabei
an
Bedeutung.
Leistungsbeschreibungen
und
Bewertungskriterien,
Veröffentlichung
der
Ausschreibung,
Angebotseinreichung,
Prüfung
und
Bewertung
der
Angebote,
Zuschlag
und
Vertragsabschluss,
anschließende
Auftragsabwicklung
sowie
Lieferantenbewertung.
UVgO,
SektVO
sowie
VOB/A
oder
VOL/A
je
nach
Sektor.
Ergänzend
gelten
Bau-
und
Sektorenregeln.
Rechtsmittel
richten
sich
an
Vergabekammern
oder
Gerichte.
steigern
Effizienz,
Auditierbarkeit
und
Nachprüfbarkeit.