Bedarfsfeststellung
Bedarfsfeststellung bezeichnet in Deutschland den formalen Prozess der Ermittlung des individuellen Unterstützungs- und Hilfebedarfs einer Person. Ziel ist es, den Umfang und die Art der benötigten Hilfe zu bestimmen, damit Leistungen, Hilfsmittel und Unterstützungsangebote gezielt zugewiesen werden können und die betroffene Person möglichst selbstbestimmt leben kann. Der Prozess dient als Grundlage für Entscheidungen über Zugänge zu Sozialleistungen, Eingliederungshilfe, Pflegeleistungen sowie weitere Unterstützungsangebote.
Anwendungsbereiche liegen vor allem im Kontext der Sozialhilfe (SGB XII), der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Verfahren: Die Feststellung beginnt meist mit einem Antrag oder der Anforderung durch einen Träger. Erfasst werden
Ergebnis: Die Feststellung führt zu einem schriftlichen Bescheid und ggf. einem individuellen Hilfeplan, der Art und