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Bedarfsfeststellung

Bedarfsfeststellung bezeichnet in Deutschland den formalen Prozess der Ermittlung des individuellen Unterstützungs- und Hilfebedarfs einer Person. Ziel ist es, den Umfang und die Art der benötigten Hilfe zu bestimmen, damit Leistungen, Hilfsmittel und Unterstützungsangebote gezielt zugewiesen werden können und die betroffene Person möglichst selbstbestimmt leben kann. Der Prozess dient als Grundlage für Entscheidungen über Zugänge zu Sozialleistungen, Eingliederungshilfe, Pflegeleistungen sowie weitere Unterstützungsangebote.

Anwendungsbereiche liegen vor allem im Kontext der Sozialhilfe (SGB XII), der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Verfahren: Die Feststellung beginnt meist mit einem Antrag oder der Anforderung durch einen Träger. Erfasst werden

Ergebnis: Die Feststellung führt zu einem schriftlichen Bescheid und ggf. einem individuellen Hilfeplan, der Art und

(SGB
IX)
und
der
Pflegeversicherung
(SGB
XI).
In
der
Pflegeversicherung
erfolgt
in
der
Regel
eine
medizinische
Begutachtung
durch
den
Medizinischen
Dienst,
deren
Ergebnis
die
Feststellung
des
Pflegegrads
und
damit
den
Leistungsumfang
bestimmt.
In
der
Eingliederungshilfe
und
der
Sozialhilfe
erfolgt
die
Feststellung
der
individuellen
Hilfebedarfe
durch
Sozial-
bzw.
Fachkräfte.
Lebenssituation,
Gesundheitszustand,
Alltagskompetenzen,
Mobilität,
Haushaltsführung,
Kommunikation,
soziale
Teilhabe
sowie
vorhandene
Ressourcen
und
Unterstützungssysteme.
Die
Informationen
werden
durch
Gespräche,
Fragebögen
und
ggf.
fachliche
Begutachtung
gesammelt.
Die
betroffene
Person
und,
soweit
möglich,
deren
Angehörige
nehmen
teil;
Datenschutz
und
Einwilligung
müssen
gewahrt
bleiben.
Umfang
der
benötigten
Leistungen
festlegt,
z.
B.
Pflegeleistungen,
Unterstützungsleistungen,
Hilfsmittel
oder
Eingliederungsangebote.
Die
Feststellung
dient
der
Planung
und
regelmäßigen
Überprüfung
sowie
Anpassung
der
Unterstützung,
insbesondere
bei
Veränderung
der
Lebenssituation.