Home

Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst bezeichnet eine Phase der Arbeitszeit, in der der Arbeitnehmer nicht aktiv arbeitet, sich aber in der Arbeitsstätte oder in der Nähe befinden oder erreichbar bleiben muss, um bei Bedarf unverzüglich die Arbeit aufnehmen zu können. Die Bereitschaft kann am Arbeitsplatz, in speziellen Bereitschaftsbereichen oder in der Nähe des Einsatzortes erfolgen.

In Deutschland wird Bereitschaftsdienst vor allem in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, im Rettungsdienst, in

Abgrenzung zu Rufbereitschaft: Rufbereitschaft bedeutet, außerhalb des Arbeitsortes erreichbar zu sein und sich frei zu bewegen,

Rechtslage und Vergütung: Nach dem Arbeitszeitgesetz zählt Bereitschaftsdienst in der Regel als Arbeitszeit, insbesondere wenn der

technischen
Diensten
und
in
der
Industrie
genutzt.
Typische
Beispiele
sind
Ärztinnen
und
Ärzte,
Pflegekräfte,
Notfallsanitäter
oder
Techniker,
die
bei
Bedarf
sofort
einsatzbereit
sein
müssen.
mit
der
Pflicht,
bei
Bedarf
zu
arbeiten,
jedoch
nicht
zwingend
am
Arbeitsort
anwesend
zu
sein.
Bereitschaftsdienst
beinhaltet
in
der
Regel
eine
räumliche
Verfügbarkeit
oder
eine
Bereitschaft
am
Einsatzort.
Die
konkrete
Einordnung
und
Vergütung
richten
sich
nach
Tarifverträgen,
Betriebsvereinbarungen
oder
individuellen
Arbeitsverträgen.
Arbeitnehmer
sich
am
Arbeitsplatz
oder
in
einer
festgelegten
Bereitschaftsstelle
aufhalten
muss.
Zeiten
der
Rufbereitschaft
können
je
nach
Vertrag
anders
bewertet
werden.
Zuschläge,
Freizeitausgleich
oder
andere
Vergütungsformen
sind
häufig
Bestandteil
der
Vereinbarungen,
um
die
Belastung
durch
ständige
Bereitschaft
zu
kompensieren.
Tarifliche
und
betriebliche
Regelungen
beeinflussen
auch
Höchstarbeitszeiten
und
Ruhezeiten
im
Zusammenhang
mit
Bereitschaftsdienst.