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Befristen

Befristen bedeutet, eine zeitliche Begrenzung an etwas zu setzen. Wird etwas befristet, gilt es nur für eine bestimmte, vorher festgelegte Dauer und endet automatisch mit dem Ablauf des Termins oder beim Eintritt eines festgelegten Ereignisses. Das Gegenstück ist die unbefristete, also zeitlich unbegrenzte Form.

Im Arbeitsrecht bezeichnet Befristung die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses mit festem Enddatum. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit

Voraussetzungen und Gründe: Eine befristete Anstellung ohne sachlichen Grund ist häufig nur für einen kurzen Zeitraum

Wichtig ist, dass ein befristetes Verhältnis, das gesetzliche Grenzen überschreitet oder ohne zulässigen Grund geschlossen wurde,

dem
vertraglich
bestimmten
Zeitpunkt,
ohne
dass
eine
Kündigung
erforderlich
wäre.
In
Deutschland
wird
die
Befristung
durch
das
Teilzeit-
und
Befristungsgesetz
(TzBfG)
geregelt.
Grundsätzlich
darf
ein
Arbeitsverhältnis
befristet
abgeschlossen
werden,
entweder
mit
einem
sachlichen
Grund
oder
ohne
solchen
Grund.
Befristungen
ohne
sachlichen
Grund
sind
in
der
Regel
nur
für
eine
bestimmte
Höchstdauer
zulässig
und
dürfen
in
der
Regel
nur
begrenzt
verlängert
werden;
darüber
hinaus
wird
der
Vertrag
oft
als
unbefristet
angesehen,
wenn
die
Bedingungen
nicht
mehr
eingehalten
werden.
möglich,
etwa
bei
Neuanstellungen.
Begründete
sachliche
Gründe
für
eine
Befristung
können
substitutionale
Vertretung
(z.
B.
Krankheit
oder
Elternzeit
eines
Mitarbeiters),
vorübergehender
erhöhter
Arbeitsbedarf,
projektbezogene
Arbeiten
oder
Saisonarbeit
sein.
Befristungen
mit
sachlichem
Grund
können
länger
dauern
als
zwei
Jahre,
allerdings
gelten
dafür
abweichende
Regelungen,
über
die
der
konkrete
Fall
entscheidet.
rechtliche
Folgen
haben
kann,
darunter
die
Umwandlung
in
ein
unbefristetes
Arbeitsverhältnis.