Ausstellungsberechtigt
Ausstellungsberechtigt ist ein Adjektiv, das eine Person, Behörde oder Institution beschreibt, die gesetzlich befugt ist, ein bestimmtes Dokument, eine Bescheinigung oder eine Lizenz auszustellen. Der Begriff stammt von den Verben ausstellen (ausgeben, erstellen) und berechtigt (genehmigt, autorisiert) und wird vorwiegend im Verwaltungs- und Rechtskontext verwendet.
Anwendung und Bedeutung: In offiziellen Hinweisen, Formularen oder Verwaltungsanweisungen wird damit gekennzeichnet, welche Stelle berechtigt ist,
Rechtlicher Hintergrund und Verhalten: Die Berechtigung wird durch Gesetze, Verordnungen oder administrative Richtlinien festgelegt. Sie kann
Abgrenzung zu verwandten Begriffen: Aussteller oder Ausstellerin ist die eigentliche ausstellende Person bzw. Institution, während ausstellungsberechtigt
Kontext: Der Begriff tritt vor allem in der deutschen Verwaltungssprache auf, dort wo klar signalisiert werden