Geburtsurkunden
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das die Geburt einer Person in den Personenstandsregistern bestätigt. Sie dient als rechtsverbindlicher Nachweis der Geburt und bildet die Grundlage für weitere amtliche Verfahren, etwa die Ausstellung eines Reisepasses, die Anmeldung bei Behörden oder die Aufnahme in Bildungseinrichtungen.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz werden Geburtsurkunden von Standesämtern bzw. Zivilstandsbehörden ausgestellt. Die Rechtsgrundlagen bilden
Formen: Häufig unterschieden wird zwischen der vollständigen Geburtsurkunde, die alle relevanten Angaben enthält, und der gekürzten
Inhalt: Typischerweise enthalten Geburtsurkunden den Namen des Kindes, das Geburtsdatum und -ort sowie die Namen der
Nutzung: Die Geburtsurkunde dient als Nachweis der Identität, für Passbeantragung, Personalausweis, Anmeldung, Schule und ähnliche Zwecke.