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Geburtsurkunden

Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das die Geburt einer Person in den Personenstandsregistern bestätigt. Sie dient als rechtsverbindlicher Nachweis der Geburt und bildet die Grundlage für weitere amtliche Verfahren, etwa die Ausstellung eines Reisepasses, die Anmeldung bei Behörden oder die Aufnahme in Bildungseinrichtungen.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz werden Geburtsurkunden von Standesämtern bzw. Zivilstandsbehörden ausgestellt. Die Rechtsgrundlagen bilden

Formen: Häufig unterschieden wird zwischen der vollständigen Geburtsurkunde, die alle relevanten Angaben enthält, und der gekürzten

Inhalt: Typischerweise enthalten Geburtsurkunden den Namen des Kindes, das Geburtsdatum und -ort sowie die Namen der

Nutzung: Die Geburtsurkunde dient als Nachweis der Identität, für Passbeantragung, Personalausweis, Anmeldung, Schule und ähnliche Zwecke.

jeweils
das
Personenstands-
bzw.
Zivilstandsgesetz
und
ergänzende
Regelwerke.
Einem
Antragsteller
wird
die
Urkunde
in
der
Regel
auf
schriftlichen
Antrag,
oft
auch
online
oder
persönlich
in
der
Behörde,
ausgestellt.
Zur
Identifikation
können
Vorlage
von
Ausweisen
oder
Geburtsurkunden
der
Eltern
erforderlich
sein.
Abschrift
der
Geburtsurkunde
mit
reduziertem
Datenumfang.
In
einigen
Ländern
wird
außerdem
der
Personenstandsregisterauszug
angeboten,
der
den
Stand
der
Einträge
zusammenfasst.
Eltern
(und
deren
Geburtsdaten
bzw.
Staatsangehörigkeiten).
Je
nach
Rechtsordnung
können
weitere
Daten
wie
der
zivilrechtliche
Status
der
Eltern
oder
deren
Anschriften
aufgeführt
sein.
Für
internationale
Zwecke
empfiehlt
sich
ggf.
eine
Apostille
oder
Legalisierung
sowie
Übersetzung
durch
einen
vereidigten
Übersetzer.
Der
Zugriff
auf
Geburtsurkunden
ist
streng
geschützt;
Dritte
benötigen
eine
berechtigte
Rechtsposition
oder
eine
Einwilligung
der
betroffenen
Person.