Ausfuhrgenehmigungen
Ausfuhrgenehmigungen sind behördliche Genehmigungen, die benötigt werden, um Waren, Software oder Technologien aus Deutschland in andere Länder zu exportieren. Sie dienen dem Schutz der Außenpolitik, der nationalen Sicherheit, der Rüstungskontrolle und der Durchsetzung von Sanktionen.
Der Rechtsrahmen wird durch das Außenwirtschaftsgesetz AWG und die Außenwirtschaftsverordnung AWV geregelt. Für Güter mit doppeltem
Ausfuhrgenehmigungen betreffen vor allem zwei Kategorien: Kriegswaffen- und Rüstungsgüter sowie Dual-Use-Güter, also zivil verwendbare Güter, die
Das Antragsverfahren umfasst die Anmeldung beim BAFA mit Details zur Ware (Güterbeschreibung, HS- bzw. Klassifikation), Destination,
Es gibt verschiedene Genehmigungstypen: Einzelgenehmigungen für konkrete Lieferungen und Allgemeine Genehmigungen für bestimmte risikoreduzierte Exportfälle, je