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Ausfuhrgenehmigungen

Ausfuhrgenehmigungen sind behördliche Genehmigungen, die benötigt werden, um Waren, Software oder Technologien aus Deutschland in andere Länder zu exportieren. Sie dienen dem Schutz der Außenpolitik, der nationalen Sicherheit, der Rüstungskontrolle und der Durchsetzung von Sanktionen.

Der Rechtsrahmen wird durch das Außenwirtschaftsgesetz AWG und die Außenwirtschaftsverordnung AWV geregelt. Für Güter mit doppeltem

Ausfuhrgenehmigungen betreffen vor allem zwei Kategorien: Kriegswaffen- und Rüstungsgüter sowie Dual-Use-Güter, also zivil verwendbare Güter, die

Das Antragsverfahren umfasst die Anmeldung beim BAFA mit Details zur Ware (Güterbeschreibung, HS- bzw. Klassifikation), Destination,

Es gibt verschiedene Genehmigungstypen: Einzelgenehmigungen für konkrete Lieferungen und Allgemeine Genehmigungen für bestimmte risikoreduzierte Exportfälle, je

Verwendungszweck
(dual-use)
gilt
außerdem
die
EU-Dual-Use-Verordnung
2021/821.
In
Deutschland
ist
das
Bundesamt
für
Wirtschaft
und
Ausfuhrkontrolle
(BAFA)
die
zentrale
Ausfuhrbehörde;
es
erteilt
oder
verweigert
Ausfuhrgenehmigungen,
kontrolliert
Endverwendung
und
kann
Auflagen
machen.
auch
militärisch
missbraucht
werden
könnten.
Exportierte
Güter
in
bestimmte
Länder
oder
an
bestimmte
Endnutzer
können
verboten
sein
oder
speziellen
Bedingungen
unterliegen.
Ebenso
fallen
Exporte
unter
Embargos,
Sanktionen
und
restriktive
Maßnahmen.
Endnutzer
und
Endverwendung,
Lieferbedingungen,
Wert,
Menge,
Transportweg,
etwaige
Verschlüsselung,
sowie
Verträge.
BAFA
prüft
politische,
sicherheitsbezogene
und
sonstige
Risiken;
Bearbeitungszeiten
variieren.
Bei
Genehmigung
setzt
die
Erlaubnis
Auflagen,
Geltungsdauer
und
ggf.
Nachweis-
oder
Berichtspflichten
fest.
nach
Kategorie
und
Destination.
Verstöße
gegen
das
Exportrecht
können
zu
Straf-
oder
Bußgeldern
führen
und
unterliegen
straf-
wie
ordnungsrechtlicher
Haftung.
Unternehmen
müssen
daher
Compliance-Systeme
implementieren,
Endverwendungsprüfungen
durchführen
und
Lieferketten
überwachen.